Genuegt die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes den unionsrechtlichen Vorgaben?

Am 02.06.2017 ist die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in Kraft getreten. Damit konnte der Gesetzgeber eine Zweitverurteilung durch die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention vermeiden. Offen ist jedoch, ob die neuen Regelungen dem europaeischen Unionsrecht gerecht werden. Das ist im Lichte der neueren Judikatur des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) fraglich. Insbesondere das Urteil vom 20.12.2017 in der Rechtssache Protect hat Zweifel gemehrt, ob dem Gesetzgeber eine ordnungsgemaesse Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben gelungen ist. Aber es wird auch von der praktischen Anwendung des Gesetzes abhaengen, die Konfliktlinien mit dem EuGH gering zu halten. Mit der Novellierung des UmwRG sind einige Maengel des Gesetzes beseitigt worden. Die voelkerrechtlich gebotene Erweiterung des Anwendungsbereichs hat den Gesetzgeber aber nicht veranlasst, von einem enumerativen Katalog der ruegefaehigen Gegenstaende abzusehen. Zwar erlaubt es Paragraf 1 I Nummer 4 UmwRG nunmehr, auch Luftreinhalteplaene mit der Pflicht zur Strategischen Umweltpruefung (SUP) einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen. Die Vorschrift wird freilich auf den gesetzgeberischen Ausgestaltungsvorbehalt des Paragraf 42 II Variante 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestuetzt und koennte damit einen Rueckgriff auf Paragraf 42 II Variante 2 VwGO mit dem Vorliegen eines subjektiven oeffentlichen Rechts entbehrlich machen. Erkennbar ist das Bemuehen, dem voelker- und europarechtlichen Anpassungsdruck mit punktuellen Erweiterungen des Anwendungsbereichs fuer die Verbandsklage zu begegnen, um den tradierten Individualrechtsschutz mit dem Erfordernis eines im materiellen Recht wurzelnden subjektiven oeffentlichen Rechts unberuehrt zu lassen. (A)

Language

  • German

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  • Accession Number: 01666391
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 20 2018 9:16AM