Fahrverbote fuer Dieselkraftfahrzeuge (zugleich Besprechung von BayVGH vom 27.2.2017 - 22 C 16.1427)

Die politische Debatte um Fahrverbote fuer Dieselkraftfahrzeuge ist in vollem Gange und die Gerichte sind mit der Frage der rechtlichen Zulaessigkeit von Fahrverboten gut beschaeftigt. Hierfuer haben Umweltverbaende gesorgt: Ein anerkannter Umweltverband hat einen Anspruch gegen die zustaendige Behoerde auf Aufnahme von Massnahmen zur Einhaltung der zulaessigen Immissionsgrenzwerte in einen Luftreinhalteplan. Er ist befugt, diesen Anspruch vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen. Die genaue Rechtslage wird jedoch kontrovers diskutiert. Der aktuelle Zwischenstand bei der rechtlichen Diskussion wird wiedergegeben. Zusammengefasst wird, dass die Festschreibung von Fahrverboten fuer Dieselfahrzeuge in Luftreinhalteplaenen fuer den Fall von Grenzwertueberschreitungen derzeit in tatsaechlicher Hinsicht die einzig effektive Massnahme darstellt, um die Verpflichtung der Exekutive, sich schuetzend vor das Grundrecht auf Leben und Gesundheit der Buerger zu stellen, die sich aus dem Unionsrecht und der Verfassung ergibt, zu erfuellen. Nach aktuell geltendem Recht ist die Aufnahme von solchen Fahrverboten in einen Luftreinhalteplan auch rechtlich zulaessig, da solche Fahrverbote ohne Verstoss gegen den Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz angeordnet und mit Mitteln des Strassenverkehrsrechts bekannt gegeben werden koennen. Letztere Aussage ist nicht unumstritten. Neues wird sich moeglicherweise aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ueber die vom Verwaltungsgericht (VG) Duesseldorf zugelassene und auch eingelegte Sprungrevision ergeben.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 424-30
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01661733
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Mar 1 2018 9:53AM