Ist die Zeit reif fuer die Atemalkoholanalyse im Strafverfahren?

Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, ob die Messung des Atemalkohols (Atemalkoholanalyse) geeignet ist, auch bei der strafrechtlichen Ahndung von Alkoholfahrten die Blutalkoholbestimmung zu ersetzen. Bei Trunkenheitsfahrten, die nur den Ordnungswidrigkeitentatbestand erfuellen, ist dies bereits seit 1998 der Fall. Ziel solle sein, die Atemalkoholanalyse (AAA) nur bei unfallfreien Trunkenheitsfahrten einzusetzen, des Weiteren, nur wenn der Proband dazu in der Lage ist und freiwillig mitwirkt. Die Blutprobe solle bleiben bei Verdacht auf Einwirkung anderer berauschender Mittel, wenn Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden kann sowie wenn der Betroffene sie verlange. Dargestellt werden die Vorteile der Atemalkoholanalyse sowie die Argumente, die gegen ihren Einsatz vorgebracht werden. Zusammengefasst wird, dass aus messtechnischer Sicht im Regelfall auf eine Blutprobe verzichtet werden koenne. Der Verzicht sei bei den eng umrissenen Faellen sogar zwingend geboten, da die AAA den minder schweren Eingriff darstelle. Damit bewirke die AAA Arbeitsentlastung bei Polizei und Justiz. Deshalb sei die Einfuehrung der Atemalkoholmessung auf die strafrechtlich relevanten folgenlosen Trunkenheitsfahrten auszuweiten. Mit der Fragestellung beschaeftigt sich aktuell auch der Arbeitskreis I des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2016.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 9-11
  • Serial:
    • Strassenverkehrsrecht
    • Volume: 16
    • Issue Number: 1
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01607580
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 11 2016 10:13AM