Fahreignungs-Bewertungssystem - Informationssystem mit Zufallsgenerator

Wie Praxis und Rechtsprechung zeigen, besteht umfangreicher Erläuterungsbedarf zu einigen Teilbereichen des Fahreignungs-Bewertungssystems. Insbesondere die Vermischung von Alt- und Neueintragungen führen in den Fahrerlaubnisbehörden oft zu langen Bearbeitungszeiten. Auch wenn einige dieser Probleme ab dem 01.05.2019 wahrscheinlich erledigt sind, bedarf es trotzdem schnellstmöglicher Klarstellungen zu Paragraf 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), besonders in der ab dem 05.12.2014 geltenden Fassung. Die Probleme begannen bereits 2014, als die Verwaltungsbehörden auf Länderebene bereits vor dem 01.05.2014 angewiesen wurden, die sogenannte chronologische Abarbeitung umzusetzen. Die Anweisung basierte auf einer Ausarbeitung von Berechnungsbeispielen. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Verwaltungsbereich, dass diese Vorgehensweise nicht durch die Fassung des Paragraf 4 Absatz 5 und 6 StVG in der ab dem 01.05.2014 geltenden Fassung abgedeckt sei und dass man daher ein großes Rechtsstreitrisiko sehe, folgten einzelne Länderministerien der Argumentation und initiierten die Fassung des Paragraf 4 StVG, die zum 05.12.2015 in Kraft getreten ist. (A)

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: Figures; References; Tables;
  • Pagination: pp 199-210
  • Serial:
    • VERKEHRSDIENST
    • Volume: 60
    • Issue Number: 8
    • Publisher: SPRINGER FACHMEDIEN MUENCHEN GMBH, DAS PORTAL FUER DIE RECHTSPRAXIS IM STRASSENVERKEHR
    • ISSN: 0341-4388

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01595934
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Apr 12 2016 9:02AM