Kamera on board. Zur Zulaessigkeit des Video-Beweises im Verkehrsunfallprozess

Mini-Kameras an oder in Fahrzeugen beziehungsweise an Helmen von Zweiradfahrern machen es moeglich, private Video-Aufzeichnungen vom oeffentlichen Verkehrsraum zu erstellen, die in einem Zivilprozess von Interesse sein koennten. Ob solche privaten Video-Aufzeichnungen dort tatsaechlich verwertet werden duerfen, wird nicht von den Vorschriften des Datenschutzrechts bestimmt, sondern von den Grundsaetzen zu den Beweisverwertungsverboten, die die Rechtsprechung entwickelt hat. Dabei ist zwischen den Verbotsebenen Beschaffung eines Beweismittels, Beweiserhebung und Beweiswuerdigung zu unterscheiden. Waehrend sich die beiden erstgenannten Verbote aus dem Straf- und Ordnungsrecht ergeben, so ergibt sich das letztere aus der verfassungskonformen Anwendung des Prozessrechts. Ausschliesslich die dritte, prozessrechtliche Ebene ist fuer die Verwertung der Video-Aufnahmen von Belang. Relevant fuer die Zulaessigkeit im Prozess ist, ob durch die Verwertung der Aufnahmen Grundrechte verletzt werden beziehungsweise, ob diese Grundrechte gegebenenfalls hinter das oeffentliche und individuelle Interesse an der Rechtsdurchsetzung und Wahrheitsermittlung zuruecktreten muessen. Eroertert werden die Entscheidungen und Rechtsgrundlagen, die sich auf Rechtsverletzung, Verwertungsinteresse sowie Abwaegung beziehen lassen. Obwohl fuer die Frage der Beweisverwertung ohne Belang, wird des Weiteren auch auf die (grundsaetzliche) Zulaessigkeit von On-Board-Kameras nach Datenschutzrecht beziehungsweise aufgrund von Regelungen, die das Recht am eigenen Bild stuetzen, eingegangen. Zusammengefasst wird, dass - unabhaengig von der datenschutzrechtlichen Bewertung - die Verwertung von Aufnahmen solcher Kameras als Beweismittel im Zivilprozess als zulaessig anzusehen sei.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01564711
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: May 27 2015 9:19AM