Europaeisches Fahrerlaubnisrecht

Es wird ein Ueberblick zum Europaeischen Fahrerlaubnisrecht mit seinen wichtigen Prinzipien Anerkennungsprizip und Wohnsitzprinzip, den jeweiligen Ausnahmen sowie zu Irrtumsfragen und unzutreffenden Entscheidungen der Verwaltungsbehoerden gegeben. Die ergangene Rechtsprechung zeigt, dass das strikte Anerkennungsprinzip herrscht. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen Staat eine Sperre fuer die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besteht, wobei umstritten ist, ob ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis ausreichend ist. Die Kompetenz fuer die Ausstellung des Fuehrerscheins liegt beim Staat des ordentlichen Wohnsitzes. Der Ausstellerstaat traegt (allein) die Verantwortung fuer die Rechtmaessigkeit seiner Entscheidung, angefangen mit seiner Zustaendigkeit bis zur materiellen Rechtmaessigkeit. Die uebrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmaessigkeit zu vertrauen und dementsprechend keine Kompetenz, diese auf Grund eigener - und sei es gegebenenfalls sogar besserer - Erkenntnisse in Frage zu stellen. Dies gilt auch in den Faellen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs. Auch hier ist es allein Sache des Ausstellerstaates, etwa ihm unterlaufene Fehler zu beheben. Diese Kompetenzzuweisung gestattet nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst deutlich zu erkennen gibt, dass seine Zustaendigkeit gar nicht bestanden hat. Ob und inwieweit es darauf ankommt, ob die Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2009 oder spaeter ausgestellt worden ist, ist bisher noch nicht eindeutig geklaert.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01550252
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 21 2015 9:19AM