Die Umschreibung auslaendischer Fuehrerscheine

Probleme beim Thema "Austausch von auslaendischen Fuehrerscheinen" treten schon bei der Begriffsbestimmung auf, denn zwischen Umtausch, Umschreibung, Ersetzung und Erneuerung wird oft nicht genau unterschieden. Eine klare Terminologie fehlt sowohl im nationalen als auch im europaeischen Recht. Der Beitrag untersucht die europarechtlichen Vorgaben und die Fallgestaltungen "Umtausch und Ersetzung" sowie "Umschreibung". Einleitend werden die Begriffe naeher bestimmt: Der Umtausch bedeutet, dass bei Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der EU auf Antrag das Legitimitationspapier (der Fuehrerschein) aus dem anderen Staat ausgetauscht wird, eine Aenderung der Fahrerlaubnis findet nicht statt. Umtausch meint auch den Fall, dass anstelle eines Fuehrerscheins aus einem Drittstaat ein nationaler ausgestellt wird; auch dieser Vorgang laesst die urspruengliche Fahrerlaubnis unberuehrt. Ersetzung ist der Austausch (Dublikat) eines Fuehrerscheins nach Verlust, irreparabler Beschaedigung, Diebstahl oder aehnlichen Vorkommnissen; auch hier aendert sich an der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nichts. Als Umschreibung wird der Fall bezeichnet, dass eine Fahrerlaubnis, die ein anderer Staat erteilt und in einem Fuehrerschein dokumentiert hat, im Inland nicht, nur beschraenkt oder befristet gilt und sie in nationales Recht ueberfuehrt wurde. Hier wird sowohl die Fahrerlaubnis neu erteilt als auch ein neuer Fuehrerschein ausgefertigt. Nicht betrachtet wird die "Erneuerung", naemlich der Austausch eines nur befristet geltenden Fuehrerscheins, dem eine neue Gueltigkeitsdauer bescheinigt wird und bei dem die Fahrerlaubnis unangetastet bleibt.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 381-3
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01503999
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 23 2014 9:41AM