Die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

Sowohl im Strassenverkehrsgesetz (StVG) als auch in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) finden sich Vorschriften, die die Fahrerlaubnisbehoerde ermaechtigen, die Beibringung eines Gutachtens anzufordern, wenn sich durch Tatsachen belegte Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers ergeben. Es handelt sich dabei meist um aerztliche oder medizininisch-psychologische Gutachten; Gutachten eines anerkannten Pruefers oder Sachverstaendigen fuer den Strassenverkehr (vergleiche Paragraf 11 Absatz 4 FeV) sind die Ausnahme. Daraus ergeben sich Rechtsfragen zur Anfechtbarkeit von Gutachtenanforderungen sowie zu den Anforderungen an die Beibringungsanordnung, die im Beitrag behandelt werden. Des Weiteren wird darauf eingegangen, welche Stellen beziehungsweise Aerzte Gutachten von Begutachtungsstellen fuer Fahreignung beziehungsweise aerztliche Gutachten erstellen duerfen. Abschiessend wird zur Frage Stellung genommen, ob es Fahreignungsgutachten ausserhalb des Fahrerlaubnisverfahrens gibt.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 260-2
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01503553
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 13 2014 8:10AM