MERKUR - Auswirkungen der Entwicklung des Marktes fuer E-Fahrraeder auf Risiken, Konflikte und Unfaelle auf Radinfrastrukturen

Die rechtliche Situation in Oesterreich unterscheidet sich von anderen Laendern in mehreren Aspekten. Anders als zum Beispiel in Deutschland oder der Schweiz koennen hier unter bestimmten Voraussetzungen (Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen) auch selbstfahrende, elektrisch angetriebene Fahrzeuge rechtlich als Fahrraeder gelten. Somit duerfen im Prinzip – bis zu 70 kg schwere – Elektroscooter (E-Scooter) von 10-jaehrigen Kindern mit Fahrradausweis sowie 12-jaehrigen Kindern ohne Fahrausbildung unbeaufsichtigt im oeffentlichen Strassenverkehr benutzt werden. Die Verwendung derartiger Fahrzeuge von Kindern ist aufgrund des Verhaeltnisses Fahrer- zu Fahrzeuggewicht und der erreichbaren Geschwindigkeit jedenfalls als sicherheitskritisch anzusehen. Die Fahrzeugklasse der schnellen Pedelecs existiert rechtlich in Oesterreich nicht. Bei den am Markt befindlichen Fahrzeugen und auch verkauften Fahrzeugen dieses Typs handelt es sich weder um Fahrraeder noch entsprechen sie den Ausruestungsvorschriften fuer Mopeds. Ansuchen um Einzeltypengenehmigungen wurden bislang nicht gewaehrt. Schnelle Pedelecs duerfen in Oesterreich deshalb nicht im oeffentlichen Strassenraum betrieben werden. Auch die rechtliche Einordnung von Segways als Fahrrad in Oesterreich ist einzigartig. Eine Orientierung an den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und der Schweiz waere aus harmonisierungs- und verkehrstechnischer Sicht wuenschenswert. Insbesondere waere eine klare gesetzliche Regelung der Fahrzeugklasse S-Pedelec anzustreben. Die Exekutive hat derzeit keine Moeglichkeit, die Gesetzeskonformitaet der Leistung eines Elektrofahrrads (E-Fahrrads) zu ueberpruefen beziehungsweise Fahrzeuge (ausser wenn diese an einem Unfall beteiligt sind) in Pruefanstalten zuzufuehren. Weiters koennen Pedelecs leicht in Richtung einer Erhoehung der mit Trittkraftunterstuetzung erreichbaren Geschwindigkeit manipuliert werden. Fuer eine effiziente Kontrolle durch die Exekutive waeren Massnahmen wie ein Antimanipulationsschild unbedingt erforderlich. Grundsaetzlich waere es erforderlich, Verkehrsunfaelle mit E-Fahrraedern in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik gesondert zu erfassen, um die Analyse und Beobachtung des Unfallgeschehens zu gewaehrleisten.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01500727
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Dec 5 2013 8:42AM