Fahrlaessige Koerperverletzung und Toetung im Strassenverkehr? - Entkriminalisierung?

Es werden die zentralen rechtspolitischen Fragen bei der Behandlung der Koerperverletzung und Toetung im Strassenverkehr angesprochen. Vor dem Hintergrund, dass die fahrlaessige Koerperverletzung im Strassenverkehr ein Massendelikt ist, muss die Frage gestellt werden, ab welchem Unrechtsgehalt eine Bestrafung kriminalpolitisch gerechtfertigt ist. Denn kriminalpolitisch ist eine Bestrafung desto eher erforderlich und gerechtfertigt, je groesser der Gesamtunwert einer Tat ist. Ein besonders schwerwiegender Handlungserfolg kann die Strafwuerdigkeit auch dann begruenden, wenn das Handlungsunrecht nur gering ist. Ein gravierendes Handlungsunrecht sollte selbst dann strafbar sein, wenn ein lediglich geringfuegiger Erfolg eingetreten ist. Die Fragestellung in Bezug auf die Strafwuerdigkeit der Fahrlaessigkeit im Verkehr reduziert sich deshalb darauf, ob der untere Rand der Strafbarkeit verschoben (entkriminalisiert) werden sollte. Es wird festgestellt, dass die Bestrafung eines Verkehrsteilnehmers nur dann erforderlich und gerechtfertigt ist, wenn eine gesteigerte Fahrlaessigkeit zu einer Koerperverletzung gefuehrt hat oder wenn die Fahrlaessigkeit zwar "gewoehnlich" war, durch sie aber besonders schwerwiegende Verletzungsfolgen herbeigefuehrt wurden. Es wird des Weiteren die Frage der konkreten Grenzziehung im Hinblick auf das Fahrlaessigkeitsmass und die Verletzungsfolgen im Strassenverkehr behandelt und auf die Praktikabilitaet der Abgrenzungskriterien eingegangen. In Bezug auf das Mass der Fahrlaessigkeit erscheint naheliegend, das Begriffspaar der Leichtfertigkeit und der einfachen Fahrlaessigkeit anzuwenden, die im Strafrecht bereits vorhanden sind. Fuer das Mass bei den Verletzungsfolgen gebe es beispielsweise die Moeglichkeit, an die Folgen des heutigen Paragrafen 226 Strafgesetzbuch (StGB) anzuknuepfen. Bei der Frage, auf welcher Ebene eine Beschraenkung der Strafverfolgung erfolgen sollte, kommt das flexiblere Prozessrecht oder die Aenderung des materiellen Strafrechts in Frage. Befuerwortet wird eine Ergaenzung des Paragrafen 229 StGB; die dann so modifizierte "fahrlaessige Koerperverletzung im Strassenverkehr" sollte dann stets von Amts wegen verfolgt werden. Beitrag zum Arbeitskreis V „Fahrlaessige Koerperverletzung und Toetung im Strassenverkehr als Straftat?" des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012.

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  • Corporate Authors:

    DEUTSCHER VERKEHRSGERICHTSTAG - DEUTSCHE AKADEMIE FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT - E.V.

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    LUXEMBURGER STR. 449
    KOELN,   Germany  D-50939
  • Authors:
    • Backmann, J
  • Publication Date: 2012

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 165-74
  • Monograph Title: 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497123
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08392-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 30 2013 9:09AM