Zur Relevanz des strassenrechtlichen Nutzungsregimes: Aktuelles zur Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung

In juengerer Zeit haeufen sich sogenannte "Kamerafahrten", bei denen Geodaten aufgenommen werden. Im Mittelpunkt der oeffentlichen Aufmerksamkeit stand "Google Street View". Die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreiem Gemeingebrauch und erlaubnisbeduerftiger Sondernutzung war in juengerer Zeit vielfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Gemeingebrauch wird allgemein definiert als der jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattete Gebrauch oeffentlicher Strassen, Sondernutzung als die den Gemeingebrauch ueberschreitende Strassennutzung. Behandelt werden in dem Beitrag Nebeneffekte zur Fortbewegung (II), freizeitliche Betaetigungen (III), der kommunikative Verkehr (IV) sowie die Gewerbetaetigkeit (V). Neben der jeweils im Mittelpunkt stehenden strassenrechtlichen Bewertung wird ergaenzend auf Beschraenkungsmoeglichkeiten nach dem Strassenverkehrsrecht sowie dem Gefahrenabwehrrecht eingegangen. Abschliessend erfolgt ein ausblickendes Fazit (VI). (A)

Language

  • German

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  • Accession Number: 01491434
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 3 2013 12:25PM