Evaluationsansaetze bei Kursen mit Rechtsfolgen gemaess Paragraf 70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit der Zielgruppe alkoholauffaelliger Kraftfahrer

Kurse nach Paragraf 70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entfalten als Rechtsfolge die Wiederherstellung der Kraftfahreignung ohne erneute Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wobei als Teilnahmevoraussetzungen die Kursempfehlung durch eine MPU sowie die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehoerde zu nennen sind. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Kursprogrammen mit Rechtsfolgen erfordert neben der wissenschaftlichen Absicherung der Wirksamkeit auch eine hohe Verbindlichkeit in der Qualitaet der Durchfuehrung der Kurse. Seit den 1970er Jahren sind Nachschulungskurse fuer auffaellige Kraftfahrer in Deutschland erprobt, evaluiert und weiterentwickelt worden. Im Rahmen der DRUID-Studie nahmen europaweit 12 Laender mit Massnahmen fuer alkohol- oder drogenauffaellige Kraftfahrer am Workpackage 5 teil. Zukuenftige Massstaebe zur Wirksamkeitsbeurteilung werden nicht nur in den Nationalstaaten sondern in der Europaeischen Union gesetzt werden. Es werden kurz die deutschen Bedingungen zur Anerkennung, die Qualitaetsstandards und die derzeitigen Evaluationskriterien umrissen und Vorschlaege fuer deren Weiterentwicklung gemacht. (A) Beitrag zum Themenbereich "Verkehrspsychologische Diagnostik und Begutachtung" des Tagungsbands zur Sommeruniversitaet Verkehrspsychologie "Mensch im Verkehr: Mobilitaet - Sicherheit - Lebensqualitaet" am 25. - 26. September 2009 in Leipzig. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD 368424.

  • Authors:
    • Kollbach, B
    • RESCHKE, K
  • Publication Date: 2010-9

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01448752
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 9 2012 9:17AM