Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Einordnung von Drogenfahrten nach Konsum von Haschisch, Amphetaminen, Kokain oder Herion ( = Drogen nach der Anlage Paragraf 24 a StVG)

Es handelt sich um eine tabellarische Uebersicht im Anschluss an die Ausfuehrungen der Autoren im Beitrag "Drogenfahrt mit Blutspiegeln unterhalb der Grenzwerte der Grenzwertkommission - Straftat (Paragraf 316 StGB), Ordnungswidrigkeit (Paragraf 24a StVG) oder Einstellung (Paragraf 47 OWiG)" (ITRD D362402). Das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 24 a Strassenverkehrsgesetz (StGV) setzt grundsaetzlich voraus, dass die Drogen im Blut in einer Konzentration vorliegen, die typischerweise eine verkehrsrelevante Auswirkung hat. Diese Konzentration entspricht den Grenzwerten, die von der Grenzwertkommission festgelegt wurden. Darunterliegende Werte fuehren nur dann zu einer Verurteilung, wenn eingeschraenkte Fahrtuechtigkeit vorliegt. Diese wird festgestellt anhand der Beobachtung des Betroffenen durch die Polizei und durch freiwillig durchgefuehrte Fahrsicherheitstests. Das Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch (StGB) setzt relative Fahruntuechtigkeit voraus. Diese liegt vor, wenn drogentypische Fahrfehler oder anhand der Beobachtung des Betroffenen durch die Polizei oder durch freiwillig durchgefuehrte Fahrsicherheitstests fahrsicherheitsrelevante Auffaelligkeiten festgestellt werden. Diese verkehrsrelevanten Auffaelligkeiten und die dazugehoerigen Rechtsfolgen sind in den entsprechenden Tabellen zusammengefasst. Vorsatz oder Fahrlaessigkeit setzen die Kenntnis der noch andauernden Drogenwirkung voraus. Das Ordnungswidrigkeitsrecht sieht im Gegensatz zum Fahrerlaubnisrecht bei Fahrten unter der Wirkung harter Drogen ohne Auffaelligkeiten nur ein Fahrverbot vor, waehrend das Fahrerlaubnisrecht allein nach Konsum harter Drogen den Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht. Um diesen unverstaendlichen Widerspruch zu beseitigen, sollte der Gesetzgeber die Fahrt unter der Wirkung harter Drogen als Straftat ausgestalten.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01445042
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 11 2012 9:10AM