Brennstoffe, Treibstoffe und Schmierstoffe als Gegenstand des Immissionsschutzrechts. Eine Betrachtung des Paragrafen 34 BlmSchG nach seiner Aenderung durch das 9. BlmSchG-Aenderungsgesetz vom 26.11.2010

Luftverunreinigungen haben infolge des steigenden Verbrauchs von Brenn- und Treibstoffen ein bedrohliches Ausmass angenommen. Bei den Verbrennungsvorgaengen, die auch Schmierstoffe mit umfassen koennen, entstehen Luftverunreinigungen, von denen einige wegen der grossen Emissionsmengen erheblich zu der allgemeinen Luftbelastung beitragen. Das Entstehen dieser Luftverunreinigungen haengt insbesondere von der Beschaffenheit der eingesetzten Stoffe ab. Paragraf 34 Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) enthaelt daher eine Verordnungsermaechtigung, mittels derer zum Schutz vor schaedlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen Anforderungen an solche Stoffe gestellt werden koennen. Ausserdem koennen bestimmte Informationspflichten vorgeschrieben werden. 2010 wurde Paragraf 34 BImSchG um die Absaetze 3 und 4 ergaenzt. Sie stehen im Zusammenhang mit der Einfuehrung des Bio-Benzins E10. (A)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 191-7
  • Serial:
    • IMMISSIONSSCHUTZ
    • Volume: 16
    • Issue Number: 4
    • Publisher: ERICH SCHMIDT VERLAG GMBH & CO
    • ISSN: 1430-9262

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01444687
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 29 2012 10:00AM