Wegfall der Kurse nach Paragraf 70 FeV fuer Punktetaeter

Mit der 5. Verordnung zur Aenderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2010 wurde die Moeglichkeit abgeschafft, dass Punktetaeter nach medizinisch-psychologischer Untersuchung zum Nachweis der Wiederherstellung ihrer Eignung entsprechende Kurse besuchen koennen. Begruendet wurde diese Entscheidung damit, dass die Evaluation der am Markt angebotenen Kurse fuer den Bereich der Entzugsfaelle aufgrund des Punktesystems unbefriedigende Erfolgsergebnisse ergeben habe. Daher sei es nicht mehr gerechtfertigt, aufgrund einer alleinigen Teilnahme an einem derartigen Kurs die durch eine Begutachtungsstelle fuer Fahreignung festgestellten Eignungsmaengel als behoben anzusehen und von der Wiederherstellung der Kraftfahreignung auszugehen. In diesem Zusammenhang wird auf die Entstehungsgeschichte der Kurse nach Paragraf 70 FeV fuer Punktetaeter sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ergebnisse der Evaluation, die Reaktionen darauf sowie die folgende Anpassung der rechtlichen Bestimmungen eingegangen. Abschliessend werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf die aktuelle Situation verkehrsauffaelliger Kraftfahrer sowie zu kuenftigen Massnahmen im Mehrfachtaeter-Punktsystem gezogen.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 401-7
  • Serial:
    • STRASSENVERKEHRSRECHT
    • Volume: 11
    • Issue Number: 11
    • Publisher: NOMOS VERLAGSGESELLSCHAFT MBH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01444682
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 29 2012 10:00AM