Das Bedarfseroeterungsverfahren: eine Reformoption fuer die Buergerbeteiligung bei Grossprojekten

Seit den Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" ist eine breit angelegte politische und juristische Diskussion darueber in Gang gekommen, wie in Zukunft Grossprojekte mit verbesserten Mechanismen der Buergerbeteiligung realisiert werden koennen. Im Mittelpunkt steht dabei das Planfeststellungsverfahren. Das allgemein artikulierte politische Ziel ist auf eine Buergerbeteiligung zum fruehestmoeglichen Zeitpunkt und bei groesstmoeglicher Offenheit der Entscheidungsalternativen gerichtet. Einen konkreten Vorschlag hat unter anderem der "Beirat Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern (BMI)" vorgelegt. Er besteht in einer Ergaenzung des Paragrafen 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ("Beratung", "Auskunft") um einen Absatz 3, in dem als Obliegenheit des Vorhabentraegers die Durchfuehrung einer fruehen Oeffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung normiert wird. Dieser Vorschlag knuepft mithin an ein bereits konzipiertes "Vorhaben" sowie an einen "Antragsteller" an und bezieht sich mithin nicht auf das "Ob", sondern auf die Gestaltung von Grossvorhaben. Daher ist er folgerichtig auch im Verwaltungsverfahrensgesetz angesiedelt, weil dieses "Verwaltungsverfahren" im Sinne von Paragraf 9 VwVfG regelt, die auf den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder auf dessen Ablehnung zielen. Pruefungsmassstab hierbei ist die Rechtmaessigkeit des Grossvorhabens, das heisst, seine Vereinbarkeit mit den weitverzweigten Vorschriften des nationalen und europaeischen Rechts, vor allem des Umweltrechts. (A)

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01380046
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 14 2012 9:47AM