Halterhaftung in Europa - Plaene der EU und die Erfahrungen in den Mitgliedsstaaten - Verfassungsrechtlicher Spielraum - Loesungen aus deutscher Sicht - Arbeitskreis I

Die Verfolgung von Verstoessen im fliessenden Verkehr ist unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Halterhaftung fuer Verstoesse im fliessenden Verkehr unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen. Diese gelten nach der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch im Hinblick auf Rechtsakte der Europaeischen Union. Nach Ansicht des Arbeitskreises waere eine Ausdehnung der Kostentragungspflicht nach Paragraf 25a Strassenverkehrsgesetz (StVG) unter Wahrung der Verhaeltnismaessigkeit grundsaetzlich moeglich. Die Bundesregierung wird gebeten, zu pruefen, ob angesichts der Dimension der relevanten Faelle gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Wie bereits beim 39. Verkehrsgerichtstag empfohlen, sollte die Fahrtenbuchauflage nach Paragraf 31a Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verstaerkt angewendet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zukuenftige europaeische Rechtsakte in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten entwickelt werden. Leitung des Arbeitskreises I: Seitz,H. Siehe auch Gesamtaufnahme des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2010, ITRD D366801.

  • Availability:
  • Authors:
    • BRENNER, M
    • BLINDENBACHER, W
    • KUIJTEN, C
    • NISSEN, C
  • Publication Date: 2010

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01340983
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-07849-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: May 26 2011 11:19AM