Vom "ruhenden Verkehr" zu "abgestellten Fahrzeugen"

Dem innerstaedtischen Bereich mit Parkraummangel steht freier Parkraum an der Peripherie gegenueber. Dies fuehrt zu Verschiebungen in den staedtischen Strukturen. Die gesetzliche Vorschreibung von Pflichtstellplaetzen bei Betriebs- und Wohnbauten - sie geht auf die Reichsgaragenordnung aus dem Jahr 1939 zurueck - fuehrt dazu, dass unabhaengig vom Bedarf und ohne Beruecksichtigung kostenguenstigerer Anbieter Stellplaetze errichtet werden und die Kosten auch von jenen zu tragen sind, die keine Stellplaetze benuetzen. Hermann KNOFLACHER befasste sich zunaechst mit den klassischen Themen des ruhenden Verkehrs, vor allem mit Methoden zur Ueberpruefung der Wirksamkeit von Kurzparkzonen und Ansaetzen zur Bewertung von Kurzparkzonen. Anschliessend widmete sich KNOFLACHER dem durch den Parkraummangel verursachten Einwohnerverlust von Staedten. Schliesslich wandte er sich dem Wettbewerb zwischen den Verkehrsmitteln zu und schlug neue, auf den ruhenden Verkehr ausgerichtete Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen motorisiertem Individualverkehr und oeffentlichen Verkehrsmitteln vor. Eine solche Chancengleichheit kann durch die Neuorganisation der Anfangs- und Endpunkte der Wege hergestellt werden. Die Organisation der Stellplaetze ist integraler Bestandteil der Verkehrsplanung und Raumnutzung. Befinden sich Kfz in kurzer Gehentfernung zu den Aktivitaeten der Menschen, ist mit einer hohen Akzeptanz des motorisierten Individualverkehrs zu rechnen. Fuer KNOFLACHER ist die Zugangsentfernung ein Hauptparameter fuer die Verkehrsmittelwahl. Zusaetzlich wirken noch Parameter wie die Bedienungshaeufigkeit, Reisezeit im Verkehrsmittel und Transportkosten. Durch das Prinzip der Aequidistanz soll der Abstand zur Haltestelle des Oeffentlichen Verkehrs etwa gleich gross sein wie derjenige zum Abstellplatz des Kfz. Jedes Siedlungsgebiet muesste eine gleich grosse Anzahl von OeV-Haltestellen und Sammelgaragen aufweisen. Damit die Autobesitzer bei einer solchen Vorgangsweise nicht in das Umland der Staedte ausweichen, muessten auch die betroffenen Gemeinden einbezogen werden. Abschliessend werden einige Ansaetze aus der Praxis besprochen. Die oesterreichische Richtlinie "Nebenanlagen - Parkplaetze - Organisation und Anzahl der Stellplaetze" (RVS 03.07.11 Merkblatt) und das Merkblatt "Chancengleichheit der Verkehrstraeger" der Oesterreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft nehmen Anregungen von KNOFLACHER auf, sind jedoch nicht verbindlich. In Japan sind die Autokaeufer verpflichtet, selbst einen Parkraum bereitzustellen. Innovative Rahmenregelungen zum ruhenden Verkehr gibt es unter anderem in der Schweiz, wo Baugesetze der Kantone Haltestellen in der Naehe von Einkaufzentren vorschreiben. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D361946. (KfV/A)

  • Availability:
  • Corporate Authors:

    TECHNISCHE UNIVERSITAET WIEN, INSTITUT FUER VERKEHRSPLANUNG UND VERKEHRSTECHNIK

    ,    
  • Authors:
    • Schopf, J M
  • Publication Date: 2008

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 183-200
  • Monograph Title: Verkehrswesen - von der Zunft zur Wissenschaft. Festschrift. Seminar veranstaltet vom Institut fuer Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Technischen Universitaet Wien am 20. Oktober 2008
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01327513
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 978-3-9501909-6-0
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 19 2011 11:55AM