DIE AMTLICHE ANERKENNUNG VON MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHEN UNTERSUCHUNGSSTELLEN

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, die im Zusammenhang mit der Erteilung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen erforderlich sein kann, wird nicht von den Strassenverkehrsbehoerden durchgefuehrt, sondern von behoerdenexternen Personen. Die amtliche Anerkennung einer Organisation als medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle (MPU) ist landesrechtlich unter Zugrundelegung von Richtlinien des Bundesministers fuer Verkehr geregelt. Die rechtlichen Grundlagen fuer die amtliche Anerkennung werden ausfuehrlich dargestellt. Den zustaendigen Behoerden ist hierbei ein pflichtmaessiges Ermessen eingeraeumt. Dazu gehoert auch die Beurteilung der Beduerfnisfrage. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01254254
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 7:07AM