KOOPERATIVE PLANUNG - DAS LANDSCHAFTSSCHUTZRECHTLICHE VERFAHREN ALS PROJEKTIERUNGSVORGABE

Der zweigleisige Ausbau der Strecke Feldkirch-Bludenz soll den Personennahverkehr zwischen den Ballungszentren an Bodensee und Arlberg durch schnellbahnaehnlichen Verkehr forcieren. Die angestrebte hoehere Streckengeschwindigkeit und -kapazitaet erforderte eine Reihe baulicher Massnahmen wie Errichtung von Unterfuehrungsbauwerken, Brueckenbauten, Um- und Neubau von Bahnhoefen. Verfahren nach dem Landschaftsschutzgesetz, dem Eisenbahngesetz 1957, dem Eisenbahnenteignungsgesetz 1954, dem Forstgesetz 1975, nach dem Wasserrecht und nach der Grundwasserschongebietsverordnung mussten abgewickelt werden. Das durch die Groesse des Bauvorhabens, die teilweise Trassenfuehrung durch Grundwasserschutz- und schongebiete sowie die schon existente Belastung des Walgaus bedingte Konfliktpotential zwischen Technik und Oekologie galt es abzubauen, um eine Durchsetzung des Projekts zu gewaehrleisten. Dies gelang durch Kooperative Planung, das heisst, Einbeziehung aller mit dem landschaftsrechtlichen und dem spaeter abzuwickelnden eisenbahnrechtlichen Verfahren befassten Behoerden und Amtssachverstaendigen in den Planungsprozess. Wesentliche Voraussetzung war die Bereitstellung von Entscheidungshilfen in Form von Variantenuntersuchungen und Modellen durch den Projektverkehr, sowie die fruehe Information und Beteiligung der betroffenen Bevoelkerung. Die Kooperative Planung beweist, dass 1.) Umweltschutz nicht gleichbedeutend mit einer Verteuerung des Projekts ist; 2.) der durch zusaetzliche Planung entstehende Mehraufwand insofern gerechtfertigt ist, als er die Entscheidungsfindung beschleunigt und die Durchsetzbarkeit des Projekts erhoeht.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01253051
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 6:38AM