VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG AUCH IM LANDESBEREICH - NEUE STRASSENPLANUNGS- UND ENTSCHAEDIGUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN IN BADEN-WUERTTEMBERG

Aenderungen des baden-wuerttembergischen Landesstrassengesetzes haben das Ziel, auf Landesebene einen Beitrag zur Beschleunigung und Verbesserung der Infrastruktur zu leisten. Die bisherigen Planungsinstrumente werden um die Plangenehmigung erweitert, die anstelle des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden kann, wenn Rechte anderer nicht oder nicht wesentlich beeinflusst werden und die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklaert haben, erhebliche Einwirkungen auf die Umwelt nicht zu befuerchten sind und mit den Traegern der oeffentlichen Belange, deren Aufgabenbereiche beruehrt werden, das Einvernehmen hergestellt worden ist. Die rechtliche Durchfuehrung des Verfahrens wird dargestellt, insbesondere die gesetzlichen Fristen, vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und Entschaedigung, Schutzauflagen und Umweltvertraeglichkeitspruefung.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01246991
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 3:46AM