ZUR FRAGE DER RICHTGESCHWINDIGKEIT UND UNFALLHAFTUNG - EIN URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFES -

Es wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs mitgeteilt und besprochen, in welchem einem Kraftfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit in einen Unfall hineingefahren ist, ohne dass ihn dabei ein Verschulden traf, versagt worden ist, sich auf ein die Haftung ausschliessendes unabwendbares Ereignis zu berufen. Der Bundesgerichtshof hat dabei das Ueberschreiten der auf Autobahnen empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h im Auge. Der Kraftfahrer hatte eine Geschwindigkeit von 251 km/h eingehalten. Wer sehr hohe Geschwindigkeiten faehrt, muss sich bei der Haftung das erhoehte Risiko anrechnen lassen und kann sich nicht auf Unabwendbarkeit berufen. Das in der Oeffentlichkeit vielfach missverstandene Urteil bestimmt jedoch keine Geschwindigkeitsgrenze.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01244977
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 3:01AM