VORRANG FUER IN UND AUS FUSSGAENGERBEREICHEN FAHRENDE SCHIENENBAHNEN GEGENUEBER QUERSTRASSENVERKEHR

Die Rechtsprechung geht teilweise dahin, dem Schienenverkehr innerhalb und am Rande von Fussgaengerzonen gegenueber querenden Strassen keinen Vorrang durch Verkehrszeichen einzuraeumen. Es wird untersucht, ob und inwieweit diese Auffassung mit den Normen der Strassenverkehrsordnung in Einklang steht. Zwar laesst schon das geltende Recht zu, dem Schienenbahnverkehr Vorrang gegenueber Querstrassenverkehr an und in Fussgaenger- und verkehrsberuhigten Bereichen durch Verkehrszeichen einzuraeumen. Dies sollte jedoch durch klare und eindeutige Regeln in der Strassenverkehrsordnung festgelegt werden.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01244972
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 3:01AM