ZUM VOLLZUG DER EINGRIFFSREGELUNG IM STRASSENBAU

Die Eingriffsregelung ist seit Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes im Dezember 1976 bei ausgleichspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich vorgeschrieben. Die Beruecksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist zwar in den einschlaegigen Regelwerken des Strassenbaus verankert, dennoch ergeben sich, insbesondere vor dem neuerlichen Hintergrund des Zwanges zu Einsparungen, zunehmend Unsicherheiten hinsichtlich der Erforderlichkeit des durch die Eingriffsregelung bedingten Umfanges des planerischen Aufwandes, der Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeintraechtigungen von Natur und Landschaft sowie von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Insbesondere die Naturschutzverwaltungen der Laender konnten sich bislang nicht auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewaeltigung der Eingriffsregelung einigen. Die Gefahr besteht darin, dass die Eingriffsregelung ausgehoehlt wird oder zum Spielball politischer Interessenslagen gemacht werden kann. Dass sie Teil der Problembewaeltigung ist, der Abwaegung unterliegt und somit projektentscheidend ist, ist vielen nicht mehr bewusst genug. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsprechung wird versucht, die einzelnen Schritte aufzuzeigen, die die Eingriffsregelung vorschreibt. Die inzwischen ergangenen Gerichtsurteile sowie die einschlaegige Rechtsliteratur engen den Interpretationsspielraum deutlich ein. Abwaegungsreife Unterlagen fuer das Genehmigungsverfahren muessen zwangslaeufig einen bestimmten Stand von Wissenschaft und Technik aufweisen, sollen sie einer eventuellen gerichtlichen Ueberpruefung des Projekts standhalten.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 423-8
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01241859
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 1:20AM