GRENZWERTE DER ABSOLUTEN FAHRUNTUECHTIGKEIT BEI ALKOHOL-PSYCHOPHARMAKA-KOMBINATIONEN

In der heutigen Industriegesellschaft ist die Einnahme von Tranquilizern zur Behebung von Indispositionen jeglicher Art und zur Stimulation der psychischen und physischen Leistungsfaehigkeit und BELASTBARKEIT ein Alltagsphaenomen. Im Institut fuer Gerichtliche Medizin der Medizinischen Akademie Dresden wurden die Leistungen von 59 Probanden in mehreren Versuchsserien mit Hilfe des Determinationsgeraetes, des Linienverfolgungstestes, an einem Tachistoskop und beim 2d-Test ebenso wie subjektive Befindlichkeit und Reaktionszeit unter dem Einfluss einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 beziehungsweise 1,0 Promille, Diazepam und Diazepam-Alkohol-Kombinationen. Die alleinige akute Aufnahme von Diazepam ist bei ueblicher Dosierung nicht geeignet, eine Fahrunsicherheit im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) zu verursachen. Bei einer ungewoehnlich hohen Einmalgabe von 0,4 mg/kg pro Person wurden Leistungsverluste registriert, wie sie bei einer BAK von 0,7-0,8 Promille zu Tage treten. Bei Aethanol-Diazepam-Kombinationen kann eine Minderleistung registriert werden, die derjenigen von 1,1 Promille etwa im Falle einer Aufnahme von 0,4 mg/kg Diazepam plus 0,3 Promille gleichkommt. An den einzelnen Testgeraeten wurde eine teils additive, teils ueberadditive Wechselwirkung beobachtet. In der rechtsmedizinischen Praxis ergeben sich Alkohol- und Sedativa-Konsum zumeist aus persoenlichen Konfliktsituationen, aus denen heraus Leistungsminderungen auftreten koennen, die auch ohne zusaetzliche Beweisanzeichen zur Beurteilung als fahruntuechtig fuehren koennen. Kongressbericht der 27. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Heidelberg 1.-3. April 1993. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, IDS-Nummer 329685.

Language

  • German

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  • Accession Number: 01241835
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 20 2010 1:20AM