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    <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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    <copyright>Copyright © 2026. National Academy of Sciences. All rights reserved.</copyright>
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    <managingEditor>tris-trb@nas.edu (Bill McLeod)</managingEditor>
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      <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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      <title>Risikovermeidung bei der Planung Kritischer Infrastrukturen – Potenziale der Umweltprüfung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2301545</link>
      <description><![CDATA[Der notwendige Ausbau von Infrastrukturen, deren zuverlässige Verfügbarkeit und die Umweltverträglichkeit sind drei wichtige Zieldimensionen, die in Planungs- und Genehmigungsverfahren und im konkreten räumlichen Bezug aufeinandertreffen. Der Artikel beleuchtet diese Zieldimensionen und setzt sie in Beziehung zueinander. Anhand von theoretischen Überlegungen sowie von Fallbeispielen werden die Potenziale der Umweltprüfung bei der Planung Kritischer Infrastrukturen erörtert und alternative Instrumente in Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgestellt. (A)]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jan 2024 09:54:17 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Umgang mit Unsicherheiten in deutschen Umweltverträglichkeitsprüfungen – eine Fallstudienanalyse</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2301543</link>
      <description><![CDATA[Der Artikel beschreibt den Umgang mit Unsicherheit in deutschen Umweltverträglichkeitsprüfungen anhand einer Fallstudienanalyse, für die in einem ersten Schritt eine Stichprobe von 52 Umweltverträglichkeitsprüfungen gezogen wurde. In einem zweiten Schritt wurden die UVP-Berichte aus sechs Fallstudien mithilfe eines Analysekonzepts vertieft untersucht, das die Analyseebenen "Grad der Offenlegung", "Typisierung", "Grad der Unsicherheit" sowie "Handlungsstrategien" umfasst. Es zeigte sich unter anderem, dass Unsicherheiten in den betrachteten UVP-Berichten meistens nicht oder nur indirekt offengelegt werden. Bei rund einem Drittel der insgesamt identifizierten Unsicherheiten konnte zudem keine Handlungsstrategie, zum Beispiel zur Reduzierung der Unsicherheit, identifiziert werden. (A)]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jan 2024 09:54:17 GMT</pubDate>
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      <title>Vorschläge zur Vereinfachung des UVP-Rechts und zur Planungsbeschleunigung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2294265</link>
      <description><![CDATA[Der Bericht unterbreitet Vorschläge eines UVP-Praktikers zur Rechtsvereinfachung zwecks Planungsbeschleunigung. Diese umfassen einerseits die Reduktion der Dauer, der Komplexität und des Umfangs der Vorprüfung insbesondere durch die Aufgabe der Trennung in allgemeine und standortbezogene Vorprüfung, die Reduktion der Kumulationsvoraussetzungen auf einen gemeinsamen Wirkraum der Vorhaben und Stellungnahmen, die konkret auf das Vorhaben und den beabsichtigten Standort Bezug nehmen müssen. Andererseits fordert er eine klarere, an die Praxis der UVP-Gutachtenden angepasste Strukturierung der Inhalte des UVP-Berichts sowie die verpflichtende Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch fachkompetentes Behördenpersonal vor der Offenlage. (A)]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jan 2024 09:54:17 GMT</pubDate>
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    <item>
      <title>Die Bedeutung der neuen Bundeskompensationsverordnung für einen modernen Naturschutz</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2277118</link>
      <description><![CDATA[Mit der Bundeskompensationsverordnung (BkompV) wird erstmals in einer Verordnung auf Bundesebene das zentrale naturschutzrechtliche Instrument der Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung konkretisiert. Der Artikel stützt sich auf die von den Autoren miterarbeitete "Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung". Er gibt zunächst einen Überblick über die BKompV, die im Kern eine "erhebliche Beeinträchtigung (eB)" und eine "erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS)" der Schutzgutfunktionen unterscheidet. Die an den Zielen des Paragraf 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) orientierte Bewertung der Schutzgüter erfolgt dementsprechend zum einen in einer integrierten Biotopbewertung und zum anderen spezifisch für die einzelnen Schutzgüter und ihre Funktionen. Die hierfür geltenden Maßgaben der Anlage 1 BKompV, die einen wichtigen Beitrag zur Standardisierung leistet, werden für die Funktionen der Schutzgüter Luft und Klima, Tiere und Landschaftsbild vertieft. Danach werden die Anforderungen an die funktionsspezifische Kompensation für diese Schutzgüter behandelt. Perspektiven zur weiteren Standardisierung und zum Vollzug der BKompV werden abschließend gegeben. (A)]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:35:20 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Die Entwicklung der Bundeskompensationsverordnung − von 2013 bis heute</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2277116</link>
      <description><![CDATA[Auch im Naturschutzrecht ist Standardisierung möglich. Und zwar ist dies mit der im Jahr 2020 in Kraft getretenen Bundeskompensationsverordnung (BKompV) auf dem Feld der Eingriffsregelung gelungen. Die BKompV deckt wesentliche Bereiche derjenigen Vorhaben ab, die dem Feld der öffentlichen Infrastruktur einschließlich der Offshore-Windenergienutzung und der Energieverteilung durch Energiefreileitungen und Erdkabel zuzurechnen sind. Auf diesem Feld unterliegen Eingriffe in Natur und Landschaft, soweit sie von Bundesbehörden zugelassen werden, einem einheitlichen Vermeidungs-, Erfassungs- und Bewertungssystem. Auch die Festsetzung des Ersatzgelds erfolgt für diese Vorhaben nach einheitlichen Maßstäben. Und zwar in rechtsverbindlicher Form, sodass im Anwendungsbereich der BKompV verbindliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, also Vorhabenträger, Behörden und auch Gerichte gelten. Zur Implementierung eines einheitlichen Vollzugs und einer rechtssicheren Anwendung gibt es seit November 2021 eine "Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung". Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird auch zukünftig die Etablierung eines einheitlichen Vollzugs der BKompV aktiv begleiten. (A)]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:35:20 GMT</pubDate>
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      <title>Einfluss der Bundeskompensationsverordnung auf die Praxis der landschaftspflegerischen Begleitplanung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2277117</link>
      <description><![CDATA[Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) ist seit Mai 2020 in Kraft und findet Anwendung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Der Artikel stellt die grundlegenden methodischen Neuerungen zusammenfassend dar, ordnet sie in die bisherige Praxis ein und beschreibt die daraus resultierenden Herausforderungen. Die BKompV gibt eine systematische Erfassung und Bewertung aller Naturgüter gemäß Paragraf 7 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sowie des Landschaftsbilds vor, indem sie in Anlage 1 die betrachtungsrelevanten Funktionen je Schutzgut sowie eine 6-stufige Bewertung definiert. Weiterhin gibt Anlage 2 eine Liste der Biotoptypen und Biotopwerte vor. Während ein Großteil der Funktionen bereits regelmäßig in der landschaftspflegerischen Begleitplanung betrachtet wird und ebenso die Erfassung von Biotoptypen regelmäßig nach den unterschiedlichen Länderschlüsseln erfolgen muss, ist das einheitliche 6-stufige Bewertungssystem durchaus eine Herausforderung. Die BKompV verfolgt bei der Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen einen zweigleisigen Ansatz. Auf der einen Seite bildet ein Biotopwertverfahren alle erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ab, wobei es für die Bewertung mittelbarer und unmittelbarer Beeinträchtigungen unterschiedliche Berechnungsvorschriften gibt. Auf der anderen Seite sind erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere der Schutzgüter des Naturhaushalts und mindestens erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu ermitteln, um den Kompensationsbedarf funktionsspezifisch ableiten zu können. Ziel ist eine Abschichtung, um sich bei der Maßnahmenplanung auf das Wesentliche − nämlich den funktionsspezifischen Kompensationsbedarf − konzentrieren zu können. (A)]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:35:20 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>"Bedeutsame Landschaften" als fachliche Grundlage für die Strategische Umweltprüfung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2104638</link>
      <description><![CDATA[Das Konzept "Bedeutsame Landschaften in Deutschland" bildet eine fachlich einschlägige Grundlage für die Schutzgüter Landschaft und kulturelles Erbe in der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Aufgrund der zentralen Bedeutung für die SUP werden relevante materielle Ziele und Maßstäbe aus den Fachgesetzen vorgestellt. Anschließend wird das oben genannte Konzept charakterisiert, bei dem nach einem aus dem Bundesnaturschutzgesetz abgeleiteten Ansatz 451 bedeutsame Landschaften deutschlandweit identifiziert, kartographisch dargestellt und in Steckbriefen charakterisiert werden. Das Konzept, für das ein bundesweiter Geodatensatz vorliegt, ist unmittelbar einschlägig für die SUP von Bundesplanungen. Es ist auch auf der Ebene der Länder und Regionen relevant, die zudem die Möglichkeit haben, die bundesweit bedeutsamen Landschaften für ihre Ebene zu spezifizieren und zu ergänzen. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: The concept „Bedeutsame Landschaften in Deutschland", i. e. ,,Significant landscapes in Germany", provides a relevant professional basis for the factors landscape and cultural heritage within Strategie Environmental Assessment {SEAl. Due to their significance for SEA, relevant material objectives and standards from the specialised laws are presented. Subsequently the aforementioned concept is characterised and then 451 German-wide significant landscapes are identified according to an approach from the Federal Nature Conservation Act. These landscapes are identified, cartographically presented and characterized by means of fact sheets. The concept, for which a nationwide geodata set is available, is directly relevant for the SEA of federal plans and programmes. It is also relevant for the level of federal states and regions, which may also specify and complement the nationally significant landscapes for their levels.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Mar 2023 15:08:21 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Evaluation der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland − Methodisches Vorgehen</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1996869</link>
      <description><![CDATA[Ein von 2016 bis 2020 durchgeführtes Forschungsvorhaben hat die Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland durch eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert, etwaige Defizite ermittelt und Gestaltungsoptionen für einen effizienten und effektiven Vollzug erarbeitet. Kernstück der Evaluation ist eine empirische Untersuchung anhand von Fallstudien in einem gestuften Vorgehen (Kaskadenmodell). Zum Einsatz kommt ein Methodenmix aus Dokumentenanalysen, Fragebögen und Interviews mit den jeweils beteiligten Akteuren sowie Workshops. Die Auswertung erfolgt sowohl quantitativ als auch qualitativ. Der Beitrag stellt Methodik und Erhebungskonzept des Projekts vor. Die gewonnenen Ergebnisse bleiben einem weiteren Aufsatz vorbehalten. (A)]]></description>
      <pubDate>Tue, 26 Jul 2022 13:23:50 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/1996869</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Anforderungen an den UVP-Bericht unter Beachtung methodisch-inhaltlicher Praktikabilität (Teil 3)</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1996852</link>
      <description><![CDATA[Der dritte Teil des Artikels über die Anforderungen an den UVP-Bericht (über die beiden ersten Teile siehe IDS-Nummer D382871) gibt Empfehlungen für die nächste Novellierungsrunde des UVP-Rechts aufgrund der in den ersten beiden Teilen dargestellten Anforderungen unter Berücksichtigung der Gutachterpraxis und einer möglichst effektiven behördlichen Vollzugspraxis. Dabei werden auch Aspekte berücksichtigt, die nicht direkt den UVP-Bericht, aber UVP-Verfahrensschritte betreffen, die jedoch in aller Regel einen gutachterlichen Fachbeitrag erfordern. Dazu zählen insbesondere die Vorprüfung zur UVP-Pflicht (Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung nach Anlage 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) und die Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (Unterlagen des Vorhabenträgers zu den Merkmalen des Vorhabens, des Standorts und möglicher Umweltauswirkungen nach Paragraf 15 Absatz 2 UVPG). (A)]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Jul 2022 16:07:02 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Das Beste beider Welten: gute Übergänge von der frühzeitigen in die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für Infrastrukturvorhaben</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1993803</link>
      <description><![CDATA[Ob Straße, Windpark oder Atomendlager − frühzeitige Beteiligung wird allenthalben empfohlen, um Akzeptanz, Konfliktminderung und Kompromisse zu erreichen. Aber bei aller Euphorie für frühzeitige und informelle Beteiligung sollte nicht vergessen werden, dass (nur) das förmliche Verfahren (Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren) verbindliche Beteiligungsrechte bereitstellt. Am Beispiel von konkreten Vorhaben im Bereich Straßen und Windenergie wird gezeigt, wie man aufbauend auf einer konstruktiven und dialogorientierten frühzeitigen und informellen Beteiligung die Betroffenen in den Stand versetzt, das förmliche Verfahren zu verstehen und ihre Rechte geltend zu machen. (A)]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Jul 2022 16:07:02 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Die Hinweise zum Risikomanagement und Monitoring für landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (H RM): Definitions-, Rechts- und Verfahrensfragen</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1942607</link>
      <description><![CDATA[Nicht selten stellen sich im naturschutzrechtlichen Kontext schwierige Fragen, auf die es (noch) keine gesicherte Antwort gibt. In der Praxis wird in solchen Fällen immer öfter auf ein Monitoring zurückgegriffen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dieser Weg zielführend ist, wirft jedoch seinerseits mehrere fachliche und rechtliche Fragen auf. Um diesbezüglich für mehr Rechts- und Planungssicherheit sowie eine einheitliche Linie im Straßenbau zu sorgen, hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen einen eigenen Arbeitskreis eingesetzt, der seine Arbeit 2016 aufgenommen und 2019 mit Vorlage der "Hinweise zur Risikomanagement und Monitoring für landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (H RM)" abgeschlossen hat. Der Artikel fasst deren wichtigste Aussagen zu Rechtsgrundlagen, Definitionen und Verfahren zusammen. In den H RM werden die unterschiedlichen Einsatzfelder des Monitorings herausgearbeitet und speziell für das "Risikomanagement" konkrete Hinweise gegeben. Unter Risikomanagement wird ein Überwachungssystem einschließlich Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der arten- und/oder gebietsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines Straßenbauvorhabens verstanden. Dies verlangt rechtlich, dass eine "qualifizierte Unsicherheit" und mindestens eine ausreichend prognosesichere Alternativlösung vorliegen, auf die bei einem negativen Monitoring-Ergebnis zurückgegriffen werden kann. Daraus erwachsen wiederum bestimmte Anforderungen an die Einsatzfelder des Risikomanagements sowie dessen Festlegung in der Planfeststellung einschließlich verfahrensrechtlicher Fragen. Überschneidungen ergeben sich – vor allem in methodischer Hinsicht – mit dem bereits etablierten Instrument der speziellen Pflege- und Funktionskontrolle sowie mit dem neuen, noch nicht fest etablierten Instrument des Monitorings nach Paragraf 28 Absatz 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung), wobei aber auch die Unterschiede zwischen diesen Instrumenten hervorzuheben sind, die sich daraus ergeben, dass das Risikomanagement der Genehmigungsseite zuzuordnen ist, während die spezielle Pflege- und Funktionskontrolle sowie das UVP-Monitoring die Vorhabenumsetzung betreffen. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: In the context of nature conservation law, often questions arise to which there are (still) no reliable answers. In such cases, monitoring is often used. Whether and under what circumstances monitoring is an effective tool remains still uncertain. To increase planning security as well as to establish a uniform approach in road construction, the German Road and Transportation Research Association (FGSV) had set up a working group in 2016 which concluded its work in 2019 with the presentation of a guidance document on risk management and monitoring of landscape conservation measures in road construction. Different areas of application were identified and recommendations regarding risk management were given. Risk management was defined as a monitoring system which comprises corrective and preventive measures to ensure the admissibility of a road construction project in terms of nature conservation law. A precondition is that there is a "qualified uncertainty" and also at least one alternative which might be used in the case of a negative monitoring result. Furthermore, a number of procedural issues needs to be considered: For example, the overlap with the instrument of special maintenance and function control as well as with the EIA monitoring provisions according to article 28 para. 2 UVPG. However, these instruments differ due to the fact that risk management is part of the approval procedure, whereas special maintenance and function control as well as EIA monitoring both concern project implementation.]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Apr 2022 08:53:23 GMT</pubDate>
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      <title>Die neue Überwachungspflicht für Projekte nach Paragraf 28 UVPG: Rechtsgrundlagen, fachliche Anforderungen, Durchsetzbarkeit und erste Einblicke in die praktische Umsetzung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1942606</link>
      <description><![CDATA[Gegenstand des Beitrags ist die Überwachungspflicht für Projekte, die durch das UVPG-Modernisierungsgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG) im Jahr 2017 eingeführt worden ist. Zu unterscheiden ist insoweit zwischen der Überwachung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids (Paragraf 28 Absatz 1 UVPG) und der Überwachung der tatsächlich eingetretenen Umweltveränderungen (Paragraf 28 Absatz 2 UVPG). Der Beitrag analysiert jeweils die rechtlichen Vorgaben und formuliert Anforderungen aus fachlicher Sicht. Ein Blick in die Praxis zeigt, inwieweit diese Vorgaben und Anforderungen bereits umgesetzt werden. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob gegen Defizite bei der Überwachung gerichtlich vorgegangen werden kann. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: The subject of this article is the monitoring obligation for projects introduced by the UVPG-Modernisierungsgesetz (EIA Modernisation Act) in 2017. In this respect, a distinction must be made between the monitoring of the environmental requirements as laid out in the approval decision (art. 28 para. 1 UVPG) and the monitoring of the environmental changes that have actually occurred (art. 28 para. 2 UVPG). The article analyses the legal demands in each case and formulates some technical requirements. A look at some practical examples shows the extent to which these provisions and requirements are already being implemented. Finally, the question is addressed as to whether legal action can be taken against shortcomings in monitoring.]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Apr 2022 08:53:23 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Das Schutzgut "Fläche" in der Umweltverträglichkeitsprüfung: eine neue Methode in Fachgutachten zu Straßenbauvorhaben</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1942605</link>
      <description><![CDATA[Mit der Novellierung des "Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVPG) wurde 2017 "Fläche" in den Katalog der Schutzgüter aufgenommen. Im Artikel wird ein neuer Ansatz vorgestellt, das Schutzgut Fläche mit eigenen Indikatoren zu bewerten und dabei klar vom Schutzgut Boden zu differenzieren. Exemplarisch wird die Bewertungsmethode am Beispiel des Projekts "Ortsumfahrung Neuburg mit 2. Donaubrücke" der Stadt Neuburg an der Donau durchgeführt, um ihre Praxistauglichkeit zu testen. Um eine Überschneidung der zu bewertenden Indikatoren für die Schutzgüter Boden und Fläche zu vermeiden, wird der Aspekt der Bodenversiegelung vollständig dem Schutzgut Boden zugewiesen. Für das Schutzgut Fläche werden sechs Indikatoren definiert, nämlich Nutzungsänderungen, Neuinanspruchnahme, Dauerhaftigkeit, Nutzungsbeschränkte Nebenflächen, Entlastungswirkung und Flächenbedarf. Für jeden der genannten Indikatoren wurde eine Einstufung entwickelt. Als Ergebnis der Anwendung des Indikatorensystems werden sowohl die Einstufungen als auch die gewählten Indikatoren als geeignet und praxistauglich für die Umweltverträglichkeitsprüfung erachtet. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: With the amendment of the UVPG (German EIA Act), “land” was included in the catalogue of environmental factors in 2017. The article presents a new approach to evaluate the factor land with proper indicators and to distinguish it clearly from the factor soil. The proposed road project "Neuburg bypass with 2nd Danube bridge" in the city of Neuburg an der Donau serves to test the practical feasibility the assessment method. In order to avoid an overlap of the assessment indicators for the factors soil and land, the aspect of soil sealing was completely assigned to the factor soil. Six indicators were defined for the factor land, namely land-use change, new land take, durability, limited usability of adjacent areas, discharge effect and land demand. A separate classification is introduced to assess each of these indicators. As a result of the application of the indicator system, both the classifications and the selected indicators are considered feasible and practicable for environmental impact assessment.]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Apr 2022 08:53:23 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Berücksichtigung der baubedingten Umweltauswirkungen im umweltfachlichen Variantenvergleich - Beispiel: Raumordnungsverfahren zum Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke Hanau − Würzburg/Fulda</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1942604</link>
      <description><![CDATA[Der Bau eines Großvorhabens erstreckt sich regelmäßig über mehrere Jahre und bringt erhebliche Umweltauswirkungen mit sich. In der "Raumverträglichkeitsuntersuchung mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung" IRVU/UVUI zum Schienenprojekt "Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau – Würzburg/ Fulda" werden die baubedingten Umweltauswirkungen nach einem in der Praxis innovativen, teils GIS-basierten Ansatz berücksichtigt, der im Beitrag vorgestellt wird. Berücksichtigt werden zum einen Auswirkungen, die aus der bauzeitlichen und dauerhaften Flächeninanspruchnahme resultieren. Zudem werden die Umweltauswirkungen betrachtet, die sich aus dem Abtransport des Massenüberschusses ergeben. Hierbei liegt die Annahme zugrunde, dass der gesamte Massenüberschuss aus dem Suchraum abzutransportieren ist. Die Massen sind daher an einen Ort der Ablagerung zu transportieren, der zum Zeitpunkt der Erstellung der RVU/UVU noch nicht bestimmt werden kann. Die Auswirkungen, die aus der Flächeninanspruchnahme resultieren, konnten näherungsweise über die Größe und Lage von Bauflächen beziehungsweise über pauschale Richtwerte für den Flächenbedarf der Ablagerung ermittelt werden. Die Auswirkungen des Abtransports des Massenüberschusses wurden hingegen durch mehrere Parameter bestimmt, die in einem GIS-basieren Ansatz zusammengeführt wurden. Hieraus wurde ein Kennwert abgeleitet, aus dem sich die Auswirkungen des Transports näherungsweise ermitteln lassen. (A)]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 Apr 2022 08:53:23 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/1942604</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Die Bedeutung von Vorsorgewerten in Umweltprüfungen am Beispiel Feinstaub PM2,5: UVP-Merkblatt 02</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1892772</link>
      <description><![CDATA[Bei der gesundheitlichen Bewertung in Umweltprüfungen ist es erforderlich, Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen, die dem Vorsorgeaspekt Rechnung tragen. In ihren "Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit" hat die UVP-Gesellschaft den bei Umweltprüfungen erforderlichen Vorsorgeaspekt herausgearbeitet und gibt konkrete Bewertungshilfen, um die möglichen Auswirkungen von Umweltnoxen auf die menschliche Gesundheit im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge beurteilen zu können. Vorsorge bedeutet nach Auffassung der Arbeitsgruppe (AG) Menschliche Gesundheit in der UVP-Gesellschaft, auch bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Schäden für Umwelt und Gesundheit zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden. Durch die Einhaltung von Vorsorgewerten soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt und die einzelnen Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit und die Bevölkerung erreicht werden. Im UVP-Merkblatt soll die Bedeutung von Vorsorgewerten beziehungsweise Beurteilungswerten, welche sich der Vorsorge zumindest annähern, und deren Unterschied zu Werten der Gefahrenabwehr verdeutlicht werden. Dies wird am Beispiel der gesundheitlichen Bewertung von Feinstaub PM2,5 aufgezeigt. Als Feinstaub bezeichnet man Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Je nach Korngröße der Staubteilchen wird der Feinstaub in sogenannte Fraktionen unterteilt. (A)]]></description>
      <pubDate>Tue, 23 Nov 2021 11:48:43 GMT</pubDate>
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