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    <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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    <copyright>Copyright © 2026. National Academy of Sciences. All rights reserved.</copyright>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <managingEditor>tris-trb@nas.edu (Bill McLeod)</managingEditor>
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      <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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      <title>Verjährungsunterbrechung bei Ordnungswidrigkeiten</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2137678</link>
      <description><![CDATA[Paragraf 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung. Als Unterbrechungstatbestände erörtert werden die Bekanntgabe des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die (interne) Anordnung der Bekanntgabe sowie die Zustellung des Bußgeldbescheides an die  betroffenene Person. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Rechtsprechung eine Verjährungsunterbrechung bei Ordnungswidrigkeiten unter relativ geringen Voraussetzungen annimmt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 15:41:25 GMT</pubDate>
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      <title>Unfallflucht im alkoholisierten Zustand und Zweifel an der Fahreignung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2397858</link>
      <description><![CDATA[Im Hinblick auf Fahrzeugführende, die in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursachen und anschließend Fahrerflucht begehen, stellt sich die Frage nach den Tatbestandsvoraussetzungen von Paragraf 13 Satz 1 Nummer 2b Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Frage lautet, ob wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr vorliegen, was die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Fahreignung rechtfertigen würde. Fälle von Trunkenheitsfahrten mit anschließender Verkehrsunfallflucht werden rechtlich eingeordnet, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Dezember 2023 dazu vorgestellt und es werden Folgerungen für die Praxis dargelegt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 15:41:25 GMT</pubDate>
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      <title>Die Reparaturkostenrechnung beim Kfz-Haftpflichtschadenfall und das Werkstattrisiko</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2397857</link>
      <description><![CDATA[Es liegen bereits grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bei Unfallschäden vor. Fünf weitere Entscheidungen des BGH vom 16.01.2024 befassen sich damit, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Reparaturkostenrechnung sei überhöht (sogenanntes "Werkstattrisiko"). Das sogenannte "Werkstattrisiko" für die abgezogenen Beträge bei den Reparaturkostenrechnungen von Werkstätten liegt nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich beim Schädiger beziehungsweise trägt die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Urteile des BGH aus den Jahren 1974 und 2022 werden erörtert, des Weiteren die aktuellen BGH-Entscheidungen, die das "Werkstattrisiko" in mehrfacher Hinsicht bestätigen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 15:41:25 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Aktuelles aus dem Verkehrsverwaltungsrecht</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2437844</link>
      <description><![CDATA[Bemerkenswerte Entwicklungen der jüngeren Rechtsprechung zum Verkehrsverwaltungsrecht und verwandten Rechtsgebieten werden vorgestellt. Thema sind zum einen Anordnungen von Verkehrszeichen: Straßensperrung für den motorisierten Verkehr, Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrräder, Einrichtung einer Fahrradstraße, sowie die Frage des Anspruchs Einzelner auf Aufstellung von Verkehrszeichen. Des Weiteren geht es im Bereich des Fahrerlaubnisrechts um den Konsum harter Drogen beziehungsweise von Cannabis, die Frage der Fahreignung bei charakterlichen Mängeln, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, Fälle von Autoposing, sowie Verstöße beim Führen von E-Scootern.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 15:41:25 GMT</pubDate>
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      <title>Warum der EuGH das Trassenpreissystem im Deutschen Bahnverkehr vom Kopf auf die Füße stellen kann. Aber anders, als von manchen erwartet</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2639365</link>
      <description><![CDATA[Trassen- oder Stationsentgelte zur Nutzung der Infrastruktur der Deutschen Bahn (DB) als größtem Inhaber/Betreiber sowie der Bahnstationen beruhen auf einschlägigem Europarecht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.05.2025 in einem Urteil Grundlegendes zur Festsetzung und Genehmigung von Trassenentgelten für die Nutzung der Infrastruktur der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) ausgesagt, das auch für die bundesdeutsche Debatte zu Trassenpreisen relevant sein könnte. Es handelte sich um eine Vorabentscheidungsvorlage des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts, die in einem Verfahren der staatlichen ÖBB Infrastruktur AG und einem privatwirtschaftlichem Verkehrsunternehmen gegen die Regulierungsinstanz Schienen-Control Kommission erfolgte, und zwar vor dem Hintergrund der Beantragung von Aufschlägen auf die Wegeentgelte durch die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Schienen-Control Kommission. Die Vorlagefragen betreffen Artikel 32 (Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen) der EU-Richtlinie 2012/34 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Der Beitrag stellt die (rechtliche) Ausgangslage und das deutsche Trassenpreissystem vor, geht der Frage nach, ob die sogenannte Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland vor dem Aus steht und befasst sich mit der Eigenkapitalfinanzierung der DB. Des Weiteren werden das EuGH-Urteil vorgestellt und die Übertragbarkeit der Aussagen des EuGH auf Deutschland geprüft.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 09:19:31 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Paragraf 69 StGB: Kann dem Beifahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden?</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2636157</link>
      <description><![CDATA[Im Beitrag geht es ausschließlich um den Entzug der Fahrerlaubnis des Angeklagten und die damit zusammenhängende Sperre. Die Maßregelanordnung erfolgte gegen einen Täter, der Beifahrer war: In diesem Fall sind besonders gewichtige Hinweise auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusetzen. Der Angeklagte hatte als Insasse eines Taxis absichtlich einen Unfall herbeigeführt, um dieses verlassen zu können. Er hatte in vorsätzlichem Vollrausch und psychischem Ausnahmezustand dem Taxifahrer auf der Autobahn in das Lenkrad gegriffen und verhinderte gleichzeitig eine Abwehr des Fahrers. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe mit Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins verurteilt. Im Rahmen der Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Landgericht zugestimmt, dass die Voraussetzungen der Paragrafen 69, 69a Strafgesetzbuch (StGB) im konkreten Fall zutreffend angenommen worden sind.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 09:19:31 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Die Rechtszuweisung im Verkehrsrecht</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2628385</link>
      <description><![CDATA[Betrachtet wird, wann bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Die Verwaltungsgerichte sind verpflichtet, die Streitigkeit in vollem Umfang zu prüfen. Sie dürfen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit über Vorfragen mitentscheiden, auf die es im streitgegenständlichen Fall ankommt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 15:00:17 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Wichtige neue Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht (und verwandten Rechtsgebieten)</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2627346</link>
      <description><![CDATA[Vorgestellt werden Entscheidungen in Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung; Verfahren im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, Konsum harter Drogen beziehungsweise Alkoholproblematik; Verfahren mit Anordnung einer Fahrprobe aufgrund vermuteter altersbedingter Leistungsdefizite, Verfahren nach Trunkenheitsfahrt mit fahrerlaubnisfreiem Fahrzeug.]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 08:40:58 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/2627346</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Hinterbliebenengeld und Schockschaden. Erfahrungen, Überlegungen und Abgrenzungen. Vortrag zum Arbeitskreis III auf dem 63. Verkehrsgerichtstag</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2625843</link>
      <description><![CDATA[Im europäischen Ausland können Angehörige tödlich Verunglückter nach den dortigen deliktischen Vorschriften ein (unterschiedlich ausgestaltetes) Angehörigenschmerzensgeld beanspruchen. Im Jahr 2017 wurde in Deutschland das "Hinterbliebenengeld" eingeführt, da man die fehlende entsprechende Regelung nicht mehr für tragbar ansah, auch vor dem Hintergrund verschiedener Unglücksfälle. Hinterbliebene in besonderem Näheverhältnis zur getöteten Person erhalten das Hinterbliebenengeld für das zugefügte seelische Leid als angemessene Entschädigung. Dargestellt werden die Regelungen zum Hinterbliebenengeld in Paragraf 844 Absatz 3  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie damit zusammenhängende Praxisprobleme (unter anderem unbestimmte Rechtsbegriffe, das Näheverhältnis als Kern des Anspruchs, Bemessungsgrundlagen, etc.).]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 09:25:43 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Zur Anordnung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen durch die Fahrerlaubnisbehörden nach der Rechtskraft von Verkehrsstraftaten nach Paragrafen 142, 240 StGB</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2625854</link>
      <description><![CDATA[Nach Verkehrsdelikten und rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung kann verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnis der Täterperson in Frage stehen. Zweifel an der charakterlichen Eignung einer Täterperson können beispielsweise bei Verfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Nötigung aufkommen. In solchen Fällen prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung der straffälligen gewordenen Person und zieht gegebenenfalls auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten) dabei zu Rate. Selbst wenn im Strafverfahren von einer Fahrerlaubnisentziehung abgesehen wurde, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anschließend überprüfen. Bei Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren gemäß der Paragrafen 69, 69a Strafgesetzbuch (StGB) kann nach Ablauf der Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden: Die Fahreignungsbehörde prüft sodann grundsätzlich eigenständig, ob Fahreignung besteht. Fahreignungsbehörden sind an Strafurteile, die sich schriftlich ausreichend begründet zur Frage der Fahreignung der Täterperson äußern, gebunden: Ist die Fahreignung ausdrücklich gegeben, so darf weder die Fahrerlaubnis im Verwaltungsrecht entzogen noch eine Eignungsprüfung (MPU) angeordnet werden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 09:25:43 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>E-Auto-Batterien: Zukünftiges Spielfeld der Prozessführung?</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2625847</link>
      <description><![CDATA[Im Zusammenhang mit Fahrzeugteilen stellen sich Fragen zur Verantwortlichkeit für Mängel/Fehler sowie zur Kostenübernahme bei solch ungenügenden Komponenten (Beispiel Produktrückrufe). Es geht sowohl um vertragliche, als auch deliktische Ansprüche, des Weiteren kann das Produkthaftungsrecht eine Rolle spielen. Es wird den Fragen nachgegangen, wann eine E-Auto-Batterie als mangelhaft beziehungsweise fehlerhaft anzusehen ist. Des Weiteren, welche Ansprüche sich aus einer mangelhaften oder fehlerhaften E-Auto-Batterie gegenüber Verkäufer, Garantiegeber oder Hersteller ableiten lassen beziehungsweise welche potenziellen Schäden infolge Mängeln/Defekten der Batterie auftreten können. Abhängig von den jeweiligen Ansprüchen werden prozessuale Implikationen betrachtet.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 09:25:43 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Verbotsirrtümer im Zusammenhang mit "Thermofenstern"</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2620555</link>
      <description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2022 in Bezug auf die sogenannten "Thermofenster" entschieden. Der EuGH hat festgestellt, dass Artikel 3 Nummer 10 der EU-Verordnung 715/2007 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung dahingehend auszulegen sei, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in der Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1.000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" darstellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gewährt seither Käufern, in deren Fahrzeuge unzulässige Thermofenster im Sinne des Unionsrechts eingebaut sind, Schadenersatz auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller mindestens fahrlässig gehandelt hat. In der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung wird Fahrzeugherstellern bei eingebauten unzulässigen Thermofenstern zunehmend ein unvermeidbarer Verbotsirrtum zugestanden. Aufgezeigt wird, dass diese Annahme mit Fragen und Zweifeln behaftet ist.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 09:25:43 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Gültigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzzeichen "Luftreinhaltung" gilt auch für Elektrofahrzeuge</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2614506</link>
      <description><![CDATA[Weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur wird die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung zum Zweck der Luftreinhaltung für emissionsfreie Elektrofahrzeuge nicht gilt. Auch ein Fahrer konnte gegenüber dem Amtsgericht, das ihn aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Elektrofahrzeug verurteilte, keine entgegenstehenden Informationen vorbringen. Daher blieb auch sein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm erfolglos. Das Zusatzschild "Luftreinhaltung" hat keine konstitutive Bedeutung für die Wirksamkeit der angeordneten verkehrsbeschränkenden Maßnahme, das heißt, der Zusatz "Luftreinhaltung" hat für sich allein oder in Verbindung mit einem Verbotszeichen keinerlei Regelungsgehalt, sondern bezweckt lediglich die Information der Verkehrsteilnehmer zur Erhöhung der Akzeptanz der Anordnung.]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 14:42:36 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Fahreignungsregister und Punkte</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2614505</link>
      <description><![CDATA[In das Fahreignungsregister (FAER) werden mit Punkten bewertete verkehrsrechtliche Belastungen von Fahrern und Fahrerinnen (rechtskräftig geahndete Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) eingetragen, um in verwaltungsrechtlichen, ordnungswidrigkeitenrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren das frühere Verhalten betrachten zu können. In Bußgeldverfahren erhöhen eingetragene Vorbelastungen die festzusetzende Geldbuße und haben gegebenenfalls auch Bedeutung für die Beurteilung, ob eine  beharrliche Pflichtverletzung vorliegen könnte. Je nach Punktestand im FAER gibt es abgestufte, verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Gemäß Paragraf 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht die Möglichkeit der Punktereduzierung durch ein Fahreignungsseminar, das Betroffene frühzeitig in Betracht ziehen sollten. Es wird ein Überblick über die FAER-Eintragungen, die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen(stufen), die Tilgung von FAER-Einträgen, die Punktelöschung bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wie auch Fragen der Verwertung von FAER-Voreintragungen in Straf- und Bußgeldverfahren gegeben. Eine Checkliste stellt wichtige Punkte in Bezug auf FAER-Auskünfte für die Verteidigung zusammen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 14:42:36 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/2614505</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Zur straßenrechtlichen Widmung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2614504</link>
      <description><![CDATA[Unter einer Widmung ist die mit Rechtswirkungen verbundene Bestimmung einer Sache für einen öffentlichen Zweck zu verstehen. Die straßenrechtliche Widmung bedingt den Unterschied einer öffentlichen zu einer privaten Straße: sie ist unabdingbare rechtliche Voraussetzung dafür, dass das Straßenrecht auf einen Straßenzug beziehungsweise einen Straßenbestandteil Anwendung finden darf. Der Vorbehalt der straßenrechtlichen Widmung und der Vorrang des Straßenrechts erfordern die enge Zusammenarbeit von Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden. Dargelegt werden die Bestimmungen in Zusammenhang mit der straßenrechtlichen Widmung sowie Detailfragen und Probleme (zum Beispiel unterbliebene Widmung einer Straße, angedachte Straßenfläche im Eigentum Dritter oder mit Sachenrechten belastet, fehlerhafte Einstufung in eine Straßenklasse, etc.).]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 14:42:36 GMT</pubDate>
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