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    <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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    <language>en-us</language>
    <copyright>Copyright © 2026. National Academy of Sciences. All rights reserved.</copyright>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <managingEditor>tris-trb@nas.edu (Bill McLeod)</managingEditor>
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      <title>Transport Research International Documentation (TRID)</title>
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      <title>Der CEDIA® Probenkontroll-Assay. Einsatzmöglichkeiten und Grenzen eines Probenintegritätstests</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/1753112</link>
      <description><![CDATA[Im Zuge von Abstinenzkontrollverfahren ist die Analyse von Urinproben für die Programmteilnehmer das Mittel der Wahl. Laut geltenden Vorschriften sind Urinproben ausschließlich unter Sichtkontrolle abzugeben, um die Möglichkeit von Manipulationen zu minimieren. Neben dem immunchemischen Nachweis relevanter Substanzgruppen kann der Probenintegritätstest CEDIA® Sample Check eingesetzt werden, um eine Zugabe von Störsubstanzen zu erkennen. Anhand eines Probandenkollektivs wurde überprüft, inwieweit der Akzeptanzbereich (85-105 %) des Probenkontroll-Assays eingehalten wird. Obwohl bei keiner Probe von einer Manipulation auszugehen war, fielen dennoch circa 6 % der untersuchten Urinproben aus dem Akzeptanzbereich des Sample Checks. Durch Zugabe bestimmter Substanzen kann bei immunchemischen Vortests, aber auch bei massenspektrometrischen Screenings ein falsch-negatives Ergebnis erzielt werden. Betroffen sind Analyten wie Ethylglucuronid, Morphin und THC-COOH. Folglich kann der Sample Check als sinnvolle Ergänzung im Rahmen eines Qualitätsmanagements eingesetzt werden. Bei der Interpretation von nicht im Referenzbereich liegenden Werten ist jedoch Vorsicht geboten, damit kein unbegründeter Manipulationsvorwurf erhoben wird. Des Weiteren spricht der Assay auf bestimmte relevante Störsubstanzen nicht an. Daher darf nach derzeitigem Stand eine Urinprobe in einem forensischen Setting nie ohne Aufsicht gewonnen werden. (A) ABSTRACT IN ENGLISH: The analysis of urine samples is the method of choice for most participants in an abstinence control programme. According to the current guidelines, a supervised urine sample collection is necessary to reduce the risk of manipulation. Besides an immunological screening of relevant substances, it is possible to apply the urine specimen validity test CEDIA® Sample Check, which may identify adulteration of the urine sample. Based on an examination of a collective of participants where no manipulation could be expected, the reliability considering the acceptance range (85-105 %) of the sample control assay was analyzed. Approximately 6 % of the examined urine samples deviated from the accepted range. In case of an addition of specific substances to a urine sample, a false-negative result can occur by an immunological as well as by a mass spectrometric screening of drugs of abuse (e.g. ethyl glucuronide, morphine, and THC-COOH). The sample check can be used as an additional tool to improve quality control. However, the interpretation of sample-check-values in the rejection area must be handled carefully, because it could lead to false accusations of manipulation. Furthermore, the assay does not respond to some relevant interfering substances. Therefore, considering the current standards, a urine sample should never be obtained without supervision in a forensic setting. (A)]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 13:54:44 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/1753112</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Medikamentenprivilegien im Straßenverkehr. Herausforderungen im Umgang mit Cannabispatienten in der polizeilichen Verkehrsüberwachung</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2628384</link>
      <description><![CDATA[Dargestellt werden die Privilegierungen für Cannabis als Medikament gemäß Paragraf 24a Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), gemäß Paragraf 24c Absatz 3 StVG, sowie gemäß Paragraf 28 Nummer 13 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Des Weiteren wird dargelegt, wann die Privilegierungen nicht greifen. Eingegangen wird außerdem auf die Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Überprüfung einer behaupteten Cannabis-Medikation im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung stellen: Durch die Polizei ist stets zu klären, ob Cannabis als Medikament tatsächlich durch den behandelnden Arzt für den konkreten Krankheitsfall verordnet wurde und ob das Medizinalcannabis hinsichtlich der vorgesehenen Applikationsform, Dosierungsanweisung und Dauer der Behandlung bestimmungsgemäß eingenommen wird. Betrachte man die Herausforderungen durch die ärztlichen Verschreibungen von Medizinalcannabis für die Polizei, so ergeben sich laut Autor zum einen dringende Rechtssetzungserfordernisse (Anpassung/Rücknahme von Privilegierungen). Zum anderen sei die Mitführung eines standardisierten Attests zu fordern. Verbindliche, restriktive Standards zur ärztlichen Verschreibung von Medizinalcannabis, im Hinblick auf eine enge Begleitung von Patienten/Patientinnen, eine individuelle Begutachtung und Dokumentation der Fahreignung, ein Verbot von Online-Fragebögen/Telemedizin, sowie mit Vorgaben zur Applikation von getrockneten Cannabisblüten könnten weitere Verbesserungen erreichen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 15:00:17 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>THC und Gefahrguttransport</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2628383</link>
      <description><![CDATA[Paragraf 28 Nummer 13 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)) wurde erweitert: Der Fahrzeugführer hat während der Teilnahme am Straßenverkehr mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten die Einnahme der Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) zu unterlassen und die Fahrt mit diesen Beförderungseinheiten nicht anzutreten, wenn er unter der Wirkung der Substanz Tetrahydrocannabinol mit bis zu 3,49 ng/ml THC im Blutserum steht. Nummer 13 gilt nicht, wenn die Substanz Tetrahydrocannabinol aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels (Medizinalcannabis) herrührt. Unter dem Blickwinkel der Cannabiseinnahme wird ein Vergleich der Personenbeförderung und des Gefahrguttransports im Straßenverkehr vorgenommen. Festgestellt wird, dass im Straßenverkehr in Bezug auf Cannabis ein gewisses Restrisiko akzeptiert wird. Ein toleriertes Restrisiko gibt es jedoch nicht für den Bereich des Personentransports. In der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) und der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BoStrab) ist festgelegt, dass bei Krankheiten, die den Dienst beeinträchtigen könnten, ein Führen von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nicht möglich ist. Des Weiteren ist untersagt, Fortbewegungsmittel zu steuern, wenn die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel eingenommen werden (keine Medikamentenklausel). Befürwortet wird, auch im Gefahrguttransport kein Restrisiko aufgrund von THC zu akzeptieren. Überlegenswert sei, den Text aus Paragraf 28 Nummer 13 GGVSEB identisch mit dem aus Paragraf 8 Absatz 3 Nummer 1 der BoKraft und Paragraf 13 Absatz 3 der BoStrab zu wählen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 15:00:17 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Wichtige neue Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht (und verwandten Rechtsgebieten)</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2627346</link>
      <description><![CDATA[Vorgestellt werden Entscheidungen in Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung; Verfahren im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, Konsum harter Drogen beziehungsweise Alkoholproblematik; Verfahren mit Anordnung einer Fahrprobe aufgrund vermuteter altersbedingter Leistungsdefizite, Verfahren nach Trunkenheitsfahrt mit fahrerlaubnisfreiem Fahrzeug.]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 08:40:58 GMT</pubDate>
      <guid>https://trid.trb.org/View/2627346</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Suchtmittel im Straßenverkehr 2023. Zahlen und Fakten</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2616807</link>
      <description><![CDATA[Das Unfallgeschehen unter dem Einfluss von Alkohol und unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel sowie die Gesetzeslage in Deutschland werden anhand der wichtigsten Zahlen und Fakten beschrieben. Im Jahr 2023 ereigneten sich 15.652 Alkoholunfälle mit Personenschaden; ihr Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden lag bei 5,4 %. Zwischen 2014 und 2023 nahm die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden um 15 % zu. Die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden stagnierte im Zeitraum 2014 - 2023 zunächst bei circa 13.500 Unfällen pro Jahr und reduzierte sich während der Covid-19-Pandemie (2020/2021) leicht. In 2022 stieg die Zahl wieder an und war in 2023 wieder rückläufig. Es gab geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten: Von allen alkoholisierten Beteiligten machten Männer der Altersgruppe zwischen 18 und 34 Jahren im Jahr 2023 knapp ein Drittel der Beteiligten an Alkoholunfällen mit Personenschaden aus. Wird die Altersgruppe der 35- bis 44-Jährigen hinzugenommen, steigt der Anteil auf über 50%. Alkoholunfälle mit Personenschaden ereignen sich am häufigsten in den Abend- und frühen Morgenstunden sowie insbesondere in den Wochenendnächten. Die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel mit Personenschaden lag 2023 bei 3.031. Im Zeitraum 2014 - 2023 hat sich die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel mit Personenschaden fast verdoppelt. Sie stieg seit 2014 stetig an, nahm während der Pandemie (2020/2021) nur geringfügig zu und stieg seither wieder deutlich. In 2023 kam es an Wochenenden sowie in der zweiten Tageshälfte mit Spitzen zwischen 15 und 20 Uhr am häufigsten zu Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel mit Personenschaden. Wie bei den Alkoholunfällen gab es geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten: Die Hälfte (49,9 %) der Beteiligten waren männlich und zwischen 18 und 34 Jahre alt. ABSTRACT IN ENGLISH: The occurrence of accidents under the influence of alcohol and other intoxicating substances and the legal situation in Germany are described using the most important facts and figures. The number of alcohol-related crashes with personal injury was approximately constant during the period from 2014 to 2019, with a temporary decline during the COVID-19 pandemic (2020/2021) and a rise in the year 2022. In 2023 the number of road crashes with personal injury due to alcohol declined (15.652 accidents). In 2023, 3.031 accidents with personal injury under the influence of other intoxication substances occurred. The number has almost doubled since 2014. This is at least partly due to the fact that drug recognition by the police has continuously been improved.]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 14:42:36 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Retrograde Blutprobenauswertung in Rheinland-Pfalz als evidenzbasierte Grundlage für die Evaluierung der Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr. Teile 1 und 2</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2583002</link>
      <description><![CDATA[Auf Grundlage der Ergebnisse einer Expertengruppe hat der bundesdeutsche Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024 Rechtsänderungen in Bezug auf Cannabis im Straßenverkehr beschlossen: Zum einen die Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum (Paragraf 24a Absatz 1a StVG), die Einführung eines absoluten Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten (Paragraf 24a Absatz 2a StVG) sowie das THC-Verbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (Paragraf 24c Absatz 1 StVG). Vorgestellt wird der aktuelle Forschungsstand sowie die Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz und der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Für das gesamte Landesgebiet Rheinland-Pfalz erfolgte eine abgestimmte Auswertung der Blutprobenergebnisse für den Zeitraum 2021 - 2023 im Zusammenhang mit polizeilich festgestellten Verkehrsdelikten. Ziel war, für die vorgesehene Evaluierung der Gesetzesänderung eine statistische Basis zu generieren, evidenzbasierte Erkenntnisse im Detail wie auch im Hinblick auf die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit in Rheinland-Pfalz zu gewinnen. In Teil 1 beschrieben wird die methodische Vorgehensweise und die ausgewerteten und interpretierten Ergebnisse der Untersuchung zu den möglichen Verkehrsstraftaten. Teil 2 präsentiert die Ergebnisse zu den möglichen Ordnungswidrigkeiten und gibt Handlungsempfehlungen für die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit. Zu intensivieren sei die Aufklärung, vor allem von Fahranfängern/Fahranfängerinnen, gefordert werden des Weiteren angepasste Drogentests sowie eine angepasste Aus- und Fortbildung bei der Polizei.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Oct 2025 11:36:57 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Implementierung von kapillarblutbasierten Schnelltests zum Nachweis von Cannabis</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2600564</link>
      <description><![CDATA[Die Polizei steht infolge der Teillegalisierung von Cannabis in Bezug auf die Feststellung der Fahrtüchtigkeit der Konsumenten, zuverlässige Schnelltests, sowie eine polizeilich angepasste Vorgehensweise vor größeren Herausforderungen. Mit der Grenzwerterhöhung gehen möglicherweise auch erhöhte Fallzahlen im Straßenverkehr einher, daher ist die Nachweisbarkeit von Cannabis im Straßenverkehr von erheblicher Bedeutung. Ein sicheres Indiz für den Konsum könnte der Nachweis des psychoaktiven Tetrahydrocannabinols im Kapillarblut sein. Dargelegt werden eingriffsrechtliche Bedingungen der Kapillarblutentnahme, die Detektion von Cannabis mittels Tests und die Vereinfachung der Kapillarblutentnahme mittels Dried Blood Spot (DBS). Im Anschluss an den immunchromatographischen Schnelltest müsste eine Bestätigungsanalyse im toxikologischen Labor und zwar ebenfalls mit Kapillarblut erfolgen, was die Umstellung der Analytik bedeuten würde. Noch sind mobile Analysesysteme, die im Kapillarblut messen und ein zumindest semiquantitatives Ergebnis liefern, eher selten. Festgestellt wird, kapillarblutbasierte Testverfahren, gewertet und anerkannt als gerichtsverwertbare Erstmessung, könnten unter Beachtung einiger Aspekte ein umsetzbares und praktikables Mittel für die polizeiliche Praxis sein. Skizziert wird, wie sich mit einem solchen Testverfahren die polizeiliche Arbeit konkret gestalten könnte.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Sep 2025 09:52:24 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2582804</link>
      <description><![CDATA[Es wird ein Überblick zu den in den Jahren 2024 und Anfang 2025 veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts einschließlich des verkehrsrechtlich bedeutsamen Verfahrensrechts gegeben. Vereinzelt sind auch besonders interessante Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und von Amts- und Landgerichten einbezogen. Im Bereich des materiellen Strafrechts ging es unter anderem um den Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter wie auch um den anzuwendenden Beweisgrenzwert, um Fälle von Unfallflucht, um Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs (Paragraf 315c Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)), sowie um eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei fehlenden tatgerichtlichen Feststellungen. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (materielles Recht) ging es unter anderem um die Bemessung der Geldbuße bei Uneinsichtigkeit des Betroffenen beziehungsweise wegen Überladung, die Frage der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Erhöhung des Regelsatzes, Fälle des Absehens vom Regelfahrverbot (unter anderem wegen unbilliger Härte), um Altfälle zum (neuen) THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml, sowie um Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Im Bereich der Strafverfahren ging es unter anderem um die erforderlichen Urteilsfeststellungen bei sogenannten "Alleinrennen", um die Feststellung des Fremdschadens bei Unfallflucht, um die Wirksamkeit des Fahrerlaubnisentzugs und den Beginn der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt. Berichtet wird des Weiteren zu zahlreichen Bußgeldverfahren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Sep 2025 10:27:10 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Standardisierte Fahrtüchtigkeitstests (SFT) bei der Polizei Hamburg</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2563655</link>
      <description><![CDATA[Zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit nutzt die Polizei Hamburg Standardisierte Fahrtüchtigkeitstests (SFT). Grundlage des Testverfahrens bildeten die Erkenntnisse der US-amerikanischen Polizei, die im SFST-Programm (Standardized Field Sobriety Tests) sowie im DECP-Programm (Drug Evaluation and Classification Programm) dokumentiert sind. Das US-Testverfahren wurde für die in Deutschland geltende Rechtslage überarbeitet und um zwei Bewegungs- und Koordinationstests aus der Praxis zur Drogenerkennung erweitert. Das Standardisierte Fahrtüchtigkeitstestverfahren wurde im Jahr 2014 bei der Polizei Hamburg pilotiert und ein Jahr später eingeführt. Es zeigte sich, dass neben der Erkennung von beeinflussten Personen erheblicher Handlungsbedarf auch bei der Beurteilung erkrankter und älterer Fahrzeugführender bestand. Manche Personen fielen im Rahmen der Tests auf, zeigten jedoch keine nachweisbare Intoxikation, sondern möglicherweise Leistungsdefizite aufgrund einer Erkrankung. Entwickelt wurde daher ein alternatives und angepasstes Testverfahren "Erkrankungen und Störungen" für die Zielgruppe erkrankter und älterer Fahrzeugführender, das Tests zur Überprüfung der fahrrelevanten Grundfunktionalitäten umfasst. Das Testverfahren wird zur Beweisführung genutzt und um nachfolgende Instanzen in der Entscheidungsfindung unterstützen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Jul 2025 09:46:03 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Technische Richtlinie Drogenvortests veröffentlicht. Neue Standards für den polizeilichen Einsatz von Drogenschnelltests</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2577044</link>
      <description><![CDATA[Große Herausforderungen bestehen bei der Erkennung von Drogenkonsum im Straßenverkehr. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr steht die Verlässlichkeit von Drogenschnelltest-Kits ganz besonders im Blickfeld der Polizei. Polizeibehörden beschafften und nutzten bislang unterschiedliche Test-Kits mit verschiedener Sensitivität und abweichenden Nachweisgrenzen. Durch die neue "Technische Richtlinie Drogenvortests (TR Drogenvortests)" wurde nun ein einheitlicher Standard für die Qualität, Handhabung und Prüfung von Drogenschnelltests geschaffen. Es werden klare Anforderungen an Hersteller und Anwender hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit definiert. Die Vorgaben schaffen eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Rechtssicherheit in der Anwendung von Drogenschnelltests durch die Polizei. Besondere Bedeutung kommt den festgelegten Cutoff-Werten für verschiedene Substanzen sowie der Qualitätssicherung durch akkreditierte Labore zu. Die Richtlinie berücksichtigt wesentliche Vorgaben aus der EU-Verordnung 2017/746 für In-vitro-Diagnostika sowie Standards für die forensische Analytik.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Jul 2025 09:46:03 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Rechtsprechungsübersicht im Verkehrsverwaltungsrecht im Jahr 2024</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2551214</link>
      <description><![CDATA[Die Rechtsprechung zum Verkehrsverwaltungsrecht war im Jahr 2024 zum einen geprägt durch die erfolgte Umsetzung des Cannabisgesetzes durch Änderungen im Fahrerlaubnisrecht, zum anderen durch die Frage der Überprüfung der Fahreignung von Nutzern "fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge". Des Weiteren geht in der Übersicht unter anderem um die Überprüfung der Fahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, Fragestellungen im Zusammenhang mit der ausländischen Fahrerlaubnis, die Fahreignung bei Erkrankungen, etc.]]></description>
      <pubDate>Thu, 26 Jun 2025 16:36:26 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Neue Cannabis-Regelungen und die Umsetzung in die verwaltungsrechtliche Praxis der FE-Behörden</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2566886</link>
      <description><![CDATA[Aufgrund der neuen Cannabis-Regelungen haben Fahrerlaubnisbehörden bei der Überprüfung von fahrauffälligen Cannabiskonsumierenden eine Aufgabe zu schultern, die durch einen großen Ermessensspielraum gekennzeichnet ist. Der Beitrag ergänzt den vorangegangenen Artikel des Verfassers zum Thema Cannabismissbrauch (siehe 01945448) inhaltlich, indem er sich den Gesichtspunkten Cannabis-Abhängigkeit, wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss sowie Tatsachen für die Annahme von Cannabis-Missbrauch zuwendet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 18 Jun 2025 14:40:19 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Die Neuregelungen von Cannabis im Straßenverkehr sowie umweltbezogene Verkehrsbeschränkungen</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2566887</link>
      <description><![CDATA[Erörtert, bewertet und anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert werden die umfangreichen Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts, die im Jahr 2024 in Deutschland erfolgt sind. Diese betreffen einerseits Rechtsänderungen in Bezug auf Cannabis im Straßenverkehr. Des Weiteren gab es Rechtsänderungen im Hinblick auf den Umweltschutz (Klima, Gesundheit, Stadtentwicklung): Ländern und Kommunen wurden hierzu neue Spielräume bei entsprechenden Anordnungen im Straßenverkehr eingeräumt. Erleichtert wurde auch die Parkraumbewirtschaftung in den Kommunen. Nach dem neuen Paragrafen 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) steht den Gemeinden künftig bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein gemeindliches Antragsrecht in Bezug auf bestimmte Anordnungen im Straßenverkehr zu.]]></description>
      <pubDate>Wed, 18 Jun 2025 09:37:46 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung. Drogenvortests und Anfangsverdacht in der Unfallaufnahme und Verkehrsüberwachung. Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2552300</link>
      <description><![CDATA[Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl polizeilich ermittelter Verkehrsunfälle unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel als Alkohol in Deutschland im Zeitraum 2008 bis 2021 von 3.397 auf 6.579 Verkehrsunfälle angestiegen. Der größte Teil der durch drogenbeeinflusste Fahrer/-innen  verursachten Verkehrsunfälle wird jedoch nach übereinstimmender Aussage vieler polizeilicher Fachleute polizeilich nicht bekannt/erkannt. Das verbesserungsfähige, polizeiliche Erkennen von sogenannten „folgenlosen Drogenfahrten“ wie auch die steigende Relevanz des Konsums „anderer berauschender Mittel“ als polizeilich erkannte Unfallursache hat angesichts der im Jahr 2024 erfolgten Teillegalisierung von Cannabis noch stärker an Bedeutung gewonnen. Eine Aktualisierung und Vertiefung der Aus- und Fortbildung des Personals der damit praktisch und juristisch befassten Behörden und Institutionen ist hierfür erforderlich. Der "Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung" versteht sich als Gesamtschau zum Thema auf Basis der polizeilichen, verkehrsmedizinischen, verkehrspsychologischen, toxikologischen, technischen und juristischen Seite der Problematik. Ziel sind Synergieeffekte im fachlichen Verständnis sowie eine verbesserte Arbeit mit effizienteren Ergebnissen. Die zweite Auflage berücksichtigt den Rechtsstand sowie die einschlägige Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2024. Teil A der Neuauflage behandelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen im Straßenverkehr. Teil B befasst sich mit dem Erkennen des Konsums von Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen im Straßenverkehr. Teil C geht auf Verdachtsgewinnung und Testverfahren ein. Teil D behandelt die forensische Toxikologie und Teil E Einzelfragen. Im Anhang sind das  Positionspapier Nummer 12 der Fachgesellschaften DGVP und DGVM (siehe auch 01944780) sowie Auszüge aus Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wiedergeben.]]></description>
      <pubDate>Tue, 10 Jun 2025 16:04:36 GMT</pubDate>
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    </item>
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      <title>Verkehrseignung - Berufskraftfahrer</title>
      <link>https://trid.trb.org/View/2547984</link>
      <description><![CDATA[Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (BADS) hat gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) am 23.05.2024 das Symposium "Verkehrseignung - Berufskraftfahrer" in Münster-Hiltrup veranstaltet. Die drei Themenblöcke des Symposiums umfassten zum einen polizeiliche Feststellungen, Auswertungen zu Alkohol- und Drogendelikten von Berufskraftfahrern und länderübergreifende Entwicklungen. Des Weiteren lag der Fokus auf rechtsmedizinischen und forensischen Aspekten. Im dritten Teil standen Präventionsfragen und -Programme im Vordergrund. Im Tagungsband enthalten sind die folgenden Beiträge: "Importierte" Alkoholgefahr - das totgeschwiegene Problem im Transportgewerbe (Schäfer,D); Überprüfungen von Lkw-, Bus- und Taxifahrenden in Hamburg im Jahr 2023 (Brandt,E); Mit 18 Jahren auf den 40-Tonner? Junge Lkw-Fahrer im EU-Vergleich (Pagenkopf,A); Ausgewählte Lkw-Unfälle unter Substanzeinfluss (Küpper,U); Einparken und Rangieren unter Alkoholeinfluss (Hartung,B et al.); "Radfahrer/-innen im Schatten". Tödliche Lkw-Fahrrad-Unfälle aus rechtsmedizinischer Sicht (Birkefeld,K et al.); Auffälligkeiten bei der Begutachtung von Unfällen von Lastkraftwagen- und Busfahrern (Dietrich,R); Sicherheitssysteme der MAN (Wieching,H); Wie fit ist fit genug? Eignung für den Straßenverkehr  (Hedtmann,J); Dekra Fit and Safe. Ein Gesundheitsförderprogramm für Lkw-Fahrende (Müller,K). Enthalten sind des Weiteren die nachbereiteten Posterpräsentationen und weitere themenbegleitende Beiträge sowie ein Rückblick auf die Referate und Diskussionen des Symposiums mit Ergebnissen, Erkenntnissen und Empfehlungen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 May 2025 09:07:19 GMT</pubDate>
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