A 3.3 Zivilrecht

Schadenersatz nach einem Unfall kommt in Deutschland in Betracht aufgrund Gefaehrdungshaftung nach den Paragrafen 7ff Strassenverkehrsgesetz (StVG), aufgrund Verschuldenshaftung nach den Paragrafen 276, 823ff des Buergerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Billigkeitshaftung nach Paragraf 829 BGB. Die Hauptrolle im Haftpflichtrecht spielt die Verletzung der in Paragraf 823 Absatz 1 BGB genannten Rechtsgueter des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. Zur Haftungsbegrenzung wird auf das Kriterium der Adaequanz und die Lehre vom Schutzzweck der Norm zurueckgegriffen. Adaequat verursacht ist ein Schaden nur, wenn ein verstaendiger Mensch ihn vorhergesehen und sich um seine Vermeidung bemueht haette. Zur sachgerechten Bestimmung des Kreises der haftpflichtigen Personen ist der Schutzzweck der Haftungsnorm zu untersuchen. Dabei kommt es darauf an, ob sich genau jene Gefahr verwirklicht hat, vor der die jeweilige Verhaltensnorm schuetzen sollte. Im Anschluss an die einleitenden Ausfuehrungen werden im Rahmen des ersten Kapitels des vorliegenden Abschnitts die Gefaehrdungshaftung, die Verschuldenshaftung und die Billigkeitshaftung behandelt. Das zweite Kapitel behandelt Fragen der Kausalitaet und Beweislast. Ausfuehrlich wird darin auf Verletzungen der Halswirbelsaeule (HWS) und psychische Folgeschaeden eingegangen. Das dritte Kapitel widmet sich den Sonderfragen Schmerzensgeld und Haftung gegenueber Insassen. Im abschliessenden Kapitel "Versicherungsrecht" werden die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung behandelt. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353923. (KfV/A)

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01179807
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 978-3-7691-0490-5
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 5:33PM