DER MISSVERSTANDENE NOTSTAND - ERFOLGSHAFTUNG IM VERWALTUNGSSTRAFRECHT?

In den letzten Jahren hatte sich der Unabhaengige Verwaltungssenat (UVS) Wien im Verfahren wegen Verwaltungsuebertretungen im Bereich des Strassenverkehrs verstaerkt mit dem Einwand einer Notstandssituation (fuer Parken im Halte- und Parkverbot) auseinanderzusetzen und hat diesen Einwand fast regelmaessig verworfen. Aus der Sicht des Verfassers zeigt sich, dass eine starke Unsicherheit sowohl bei den Beschuldigten, die sich auf Notstand berufen, als auch bei der Behoerde selbst hinsichtlich der Bedeutung und der Reichweite des Begriffs "Notstand" besteht. Eine Uebersicht zu diesbezueglichen Entscheidungen des UVS Wien wird gegeben. Es wird aufgezeigt, dass in einigen der dargelegten Faelle eine Pflichtenkollision bestand (zum Beispiel eine Halteverbotsuebertretung zu begehen oder die Fahrt in nicht verkehrstuechtigem Zustand fortzusetzen). Es wird angeregt, dass der UVS Wien bei kuenftigen Entscheidungen, in denen die Pruefung Richtung Notstand kein sachgerechtes Ergebnis liefert, das Vorliegen einer Pflichtenkollision ueberprueft, also die Rechtfertigung der Uebertretung einer Pflicht bei Befolgung einer anderen. (KfV/H)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 182-5
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01232428
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 8:31PM