DROGENSCREENING ZUR KLAERUNG DER KRAFTFAHREIGNUNG

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Wuerttemberg hat mit Beschluss vom 28.9.1995 festgestellt, dass nicht nur der erwiesene Verbrauch, sondern auch der Erwerb einer geringen Menge Haschisch durch den Inhaber einer Fahrerlaubnis, je nach den weiteren Umstaenden des Einzelfalles, der Strassenverkehrsbehoerde das Recht gibt, die Beibringung eines Drogenscreenings (Haaruntersuchung) zur Aufklaerung etwaigen regelmaessigen beziehungsweise gewohnheitsmaessigen Drogenkonsums anzuordnen. Im Beitrag wird der Sachverhalt dargelegt sowie auf die erfolglose Beschwerde des Betroffenen eingegangen.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01230805
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 7:55PM