Verkehrssicherheitsvergleich unterschiedlicher Varianten der Schutzwegausstattung

Die Benutzung ungeregelter Schutzwege kann gefaehrlich sein, weil nicht alle Kfz-Lenker den gesetzlich eingeraeumten Vorrang der Fussgaenger beachten. Waehrend in Oesterreich bei (signal-)geregelten Schutzwegen bis zum Jahr 2005 gegenueber 1990 eine 40-prozentige Reduktion der Unfaelle erreicht wurde, ist die Zahl der Unfaelle auf ungeregelten Schutzwegen seit 1995 staendig angestiegen. Das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit (KfV) und der Automobilclub OEAMTC wurden vom Bundesministerium fuer Verkehr, Innovation und Technologie mit der verkehrssicherheitstechnischen Untersuchung von mehreren Gestaltungsvarianten ungeregelter Schutzwege beauftragt. Insgesamt wurden 21 Gestaltungsvarianten - verschiedene Bodenmarkierungen, Beschilderungen, Signalisierungen und bauliche Massnahmen - untersucht. Ziel war es, jene Gestaltungsmassnahmen von ungeregelten Fussgaengeruebergaengen hervorzuheben, die unmittelbar nach Installierung oder Inbetriebnahme zu einer deutlichen Erhoehung der Anhaltebereitschaft der Fahrzeuglenker beziehungsweise zu einer nennenswerten Reduktion der Fahrgeschwindigkeit fuehren. Basis der Fussgaenger-Lenker-Interaktions-Beobachtungen im Bereich eines Fussgaengeruebergangs bilden Verhaltenbeobachtungen von Kfz-Lenkern und Fussgaengern in einem definierten Konfliktbereich. An jeder der insgesamt 37 Messstellen wurden von 4 Erhebungsteams rund 80 Fussgaenger-Lenker-Interaktions-Beobachtungen durchgefuehrt. Bauliche Massnahmen - Mittelinsel, Aufpflasterungen - sind am besten geeignet, die Anhaltebereitschaft zu erhoehen und/oder die Annaeherungsgeschwindigkeit zu verringern. Auch Signalisierungen und Bodenmarkierungen sind geeignet, die Anhaltebereitschaft zu erhoehen. Beschilderungen wie zum Beispiel die am Verkehrszeichen "Schutzweg" zusaetzlich angebrachten blauweissen Baken oder die mit gelb fluoreszierendem Hintergrund ausgestatteten Verkehrszeichen scheinen hingegen fuer die Erhoehung der Anhaltebereitschaft untauglich zu sein. Es ist jedoch festzuhalten, dass jede Zusatzausstattung von Schutzwegen grundsaetzlich keinen Mangel in der Gestaltung eines Schutzweges hinsichtlich Sichtweiten, Aufstellflaechen, Gehsteigvorziehungen, Beleuchtung, Kennzeichnung und Bodenmarkierung ausgleichen kann. Eine Zusatzausstattung an Schutzwegen setzt daher eine entsprechende Gestaltung gemaess der Richtlinie fuer Fussgaengerverkehr (RVS 3.12) voraus. In diesem Zusammenhang ist vor allem eine adaequate Beleuchtung zu erwaehnen, die als wesentliche Voraussetzung fuer die sichere Benutzung von Schutzwegen waehrend der Dunkelheit gilt. (A)

  • Availability:
  • Authors:
    • STEFAN, C
    • SMUC, M
    • SCHREDER, G
    • GATSCHA, M
    • REICHENAUER, S
    • RICCABONA-ZECHA, C
    • Schneider, M
  • Publication Date: 2007

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01083626
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 978-3-902428-36-3
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 7 2008 10:27AM