Gleitschutzvorrichtung im Kraftfahrrecht

Als Gleitschutzvorrichtungen werden Klammern oder textile Schneeketten beziehungsweise Anfahrtshilfen bezeichnet, die zunehmend als Alternativen zu Schneeketten zum Einsatz kommen. Die Anforderungen an Gleitschutzvorrichtungen sind gemaess der oesterreichischen Norm OENORM V 5121 (November 2007) identisch mit jenen an Schneeketten gemaess OENORM V 5117 (September 2007), rechtlich sind sie jedoch nicht gleichgestellt. Der Beitrag zeigt die Unstimmigkeit zwischen Kraftfahrgesetz (KFG) und Kraftfahrgesetz-Durchfuehrungsverordnung (KDV) in Zusammenhang mit der OENORM V 5121 und die damit verbundene Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtwidrigkeit auf. Der Autor kritisiert insbesondere, dass weder in Paragraf 102 Absatz 8a KFG (Verpflichtung zur Anbringung von Schneeketten bei winterlichen Fahrverhaeltnissen) noch in Paragraf 4 Absatz 7 KDV (Schneeketten haben der OENORM V 5117 oder der OENORM V 5119 zu entsprechen) auf Gleitschutzvorrichtungen Bezug genommen wird. Er sieht insbesondere in Paragraf 102 Absatz 8a KFG einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit, weil Gleitschutzvorrichtungen, die den Vorgaben der OENORM V 5121 entsprechen, nicht als Aequivalent zu Schneeketten anerkannt sind. Schneeketten beherrschen somit den Markt in Oesterreich, waehrend Gleitschutzvorrichtungen fuer Lenker sowohl die Gefahr einer Verwaltungsuebertretung als auch zivilrechtlicher Schadenersatzsprueche aufgrund mangelnder Deckung durch die Versicherung darstellen. (KfV/K)

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 119-124
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01375492
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jul 16 2012 8:55AM